Sascha Krause 💉💉💉

@Winston0677
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OrtSelbach (Sieg)
VorherSiegen
Betroffene über Hochsensibilität: „Unser Gehirn läuft die ganze Zeit auf Hochtouren“

Nina Brach hat ein feineres Gehör und nimmt Gerüche stärker wahr als andere. Sie fühlt sich stark ein in Menschen und Situationen – vielleicht zu stark. Wie kommt man so durch den Alltag?

Der Tagesspiegel
Ofen angemacht. Heute morgen waren es 1 Grad
Für den Urlaub rate ich dringend davon ab, sich über anderer Leute Erregung zu erregen. Meinungsverzicht ist eine unterschätzte Kompetenz. Sorgen dagegen werden so überschätzt wie sonnige Tage und die Bedeutung eigener Ansichten. Auch ich bin toxischerweise überzeugt, ohne meine Meinung würde die Welt untergehen. Da sie das aber ohnehin tut, wenn man den Nachrichten glaubt, dachte ich mir: Nö. Soll sie mal für eine Weile ohne mich struggeln.


News-Detox: Meinungsverzicht ist eine unterschätzte Kompetenz (Geschenkartikel) — der Freitag -
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News-Detox: Meinungsverzicht ist eine unterschätzte Kompetenz (Geschenkartikel)

Unsere Autorin hat es mit News-Detox versucht. Wenigstens im Urlaub sollte man das Weltgeschehen möglichst ignorieren und am besten nur das Horoskop lesen

Hier spielt ab dem 7.1.2024 die schlechte Musik!
Unterwegs
Sind jetzt alle hier?
Weg von Twitter?
Wie reinigt man die?

Ungerecht! 😒 Wie @finanztip herausgefunden hat, haben Haushalte, die vor dem 1. März in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind, keinen Anspruch auf eine Entlastung für Januar und Februar. Hier kann es schnell mal um 200 Euro mehr oder weniger gehen. Das @BMWK hat die höchst unglückliche Gesetzeslücke bereits bestätigt.

https://www.finanztip.de/presse/strom-und-gaspreisbremse-gesetzesluecke-kostet-verbraucher-hunderte-euro/

#Gaspreisbremse #Gaspreis #Gaspreise #strompreisbremse #Strompreis #inflation #Strom #Gas

Strom- und Gaspreisbremse: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro

Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar. Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Verbraucherportal Finanztip bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht.

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