Ungerecht! 😒 Wie @finanztip herausgefunden hat, haben Haushalte, die vor dem 1. März in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind, keinen Anspruch auf eine Entlastung für Januar und Februar. Hier kann es schnell mal um 200 Euro mehr oder weniger gehen. Das @BMWK hat die höchst unglückliche Gesetzeslücke bereits bestätigt.
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Strom- und Gaspreisbremse: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro
Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar. Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Verbraucherportal Finanztip bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht.