Sächsischer Rechnungshof

@SRH_Sachsen
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Offizieller Account des Sächsischen Rechnungshofs, der unabhängigen Finanzkontrolle in Sachsen. Wir prüfen, ob Steuergelder rechtmäßig eingesetzt werden.
Websitehttps://www.rechnungshof.sachsen.de/
Impressumhttps://www.rechnungshof.sachsen.de/impressum.html
Videos zur Finanzkontrolle in Sachsen in unserem YouTube-Kanalhttps://www.youtube.com/@SRH_Sachsen

Unsere Prüfung der Nebentätigkeitsanzeigen von Professoren an den sächsischen Universitäten hat ergeben: Mehr als 76 % der geprüften Anzeigen waren fehlerbehaftet. Der Sächsische Rechnungshof sieht im Ergebnis der Prüfung Mängel beim Vollzug der Rechtsverordnung.

Zum Bericht:
https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2025-B2_Nebentaetigkeiten_Hochschulprofessoren.pdf

Rechnungshofdirektorin Isolde Haag: „Nebentätigkeiten von Professoren sind, wie bei allen Beamten, an Bedingungen geknüpft, um das dienstliche Interesse nicht zu beeinträchtigen. Geltende Regelungen dazu sollten eingehalten werden.“

https://www.youtube.com/watch?v=2CtjpL3tW1U

Nebentätigkeiten von Hochschulprofessoren

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Unsere Prüfung der 3 Patent-Informationszentren in Sachsen zeigt: Die Eigenmittel waren nicht abgegrenzt von den Einnahmen, die die Informationszentren mit ihrer Arbeit erwirtschafteten.

👉 Wir empfehlen: Förderungen müssen klar abgegrenzt und transparent abgerechnet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass öffentliche Mittel fair, nachvollziehbar und im Sinne der Gemeinschaft eingesetzt werden.

https://www.youtube.com/watch?v=XdE2oNXNJtc

Förderung der Patentinformationszentren

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Steuergelder sollten nicht nur ausgegeben, sondern auch kritisch überprüft werden. Ein aktuelles Beispiel für gutes Verwaltungshandeln kommt aus dem Sächsischen Kultusministerium, das die Personalkostenpauschale bei der Förderung von Bildungsvorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds evaluiert hat.

Wir haben diesen Fall in unseren Jahresbericht aufgenommen, weil wir hier ein Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit haushaltsrechtlichen Regelungen sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=9qRvY0jYH4U

Evaluation der Personalkostenpauschale

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Anlässlich des Jahrestages des Kriegsbeginns in der Ukraine weht vor dem Gebäude des Sächsischen Rechnungshofs die ukrainische Flagge. Unser großer Respekt und unsere Anteilnahme gilt den Menschen in der Ukraine.

#Ukraine #Gedenken

Mehr als 3 Mrd. € aus dem Staatshaushalt gingen 2023 an Nebenhaushalte, das sind 14,1 % der Gesamtausgaben des Freistaates Sachsen.

Die Verlagerung von Ausgaben in Nebenhaushalte führt zum Kontrollverlust des Parlamentes. Daher empfehlen wir: Die Finanzierung von Kernaufgaben des Freistaates muss aus dem Kernhaushalt erfolgen.

Hier geht’s zum Bericht
https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2025-B2_Nebenhaushalte.pdf

Die Auswertung der Vermögensdaten kann bei der Einschätzung der Tragfähigkeit künftiger Haushalte helfen. Unsere Empfehlung: Der Haushalt des Freistaates Sachsen sollte aus sich heraus tragfähig sein, also grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Unser Haushalten heute entscheidet darüber, wie frei kommende Parlamente handeln können.

https://www.youtube.com/watch?v=JpIbgCXa2rA

Vermögensrechnung 2023 des Freistaates Sachsen

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Nur 78 % der Schulden sind durch Vermögen gedeckt. Das zeigt unsere Prüfung der Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen.

Erstmals seit Aufstellung der Vermögensrechnung sinkt der Vermögensbestand unter seinen Vorjahreswert. Auf diese Entwicklung machen wir in unserem aktuellen Jahresbericht aufmerksam.

Hier geht’s zum Bericht
https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2025-B2_Vermoegensrechnung.pdf

Forderungsmanagement heißt: Kommunen sorgen dafür, dass Steuern und Gebühren bezahlt werden.

Unsere Prüfung zeigt: Oft wird zu spät gemahnt, Fristen verpasst, Einnahmeverluste drohen.

Der Sächsische Rechnungshof hat daher den Kommunen empfohlen, ihre Forderungsmanagement-Prozesse besser zu regeln. Das ist wichtig, damit die Liquidität gesichert bleibt und die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können.
#Finanzkontrolle #Sachsen #Kommunen

https://www.youtube.com/watch?v=TqFuarmv4EQ

Kommunales Forderungsmanagement

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Der SRH hat im Rahmen einer größeren Prüfung zur Beschaffung bei der Polizei in Sachsen festgestellt: Jedes Jahr werden 20-30 Hunde beschafft–bislang ohne verbindliche Bedarfsplanung. Gerade weil die Ausbildung von Polizeihunden lange dauert, ist eine Bedarfsplanung entscheidend. Sie stellt sicher, dass die Polizei dauerhaft über ausreichend gut ausgebildete Diensthunde verfügt.

Wir empfehlen, den Bedarf strategisch zu planen und die Haushaltsmittel daran auszurichten.
https://www.youtube.com/watch?v=lCWq_BJyECI

Diensthunde der Polizei

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