Unsere Prüfung der Nebentätigkeitsanzeigen von Professoren an den sächsischen Universitäten hat ergeben: Mehr als 76 % der geprüften Anzeigen waren fehlerbehaftet. Der Sächsische Rechnungshof sieht im Ergebnis der Prüfung Mängel beim Vollzug der Rechtsverordnung.
Zum Bericht:
https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2025-B2_Nebentaetigkeiten_Hochschulprofessoren.pdf
