Berliner Landesbeamte – und die Hauptstadtzulage
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besol
Berliner Landesbeamte - und die Hauptstadtzulage | Rechtslupe
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot und ist damit verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht hat daher ein bei ihm…
