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The US released the latest military aid package for Ukraine:

- 32x Bradley IFVs
- 32x Stryker APCs
- 31x SPH 155mm (probably Paladins)
- 155mm/105mm artillery rounds, including DPICM (cluster ammunition
- Additional missiles Patriots
- Additional missiles for HIMARS
- AIM-7 missiles
- Stinger MANPADS
- Mine-clearing eqipment
- ATGMs (Javelin, TOW)
- Penguin UAVs
- Precision aerial munitions

...

#USA #Ukraine

🇺🇦#SlavaUkraini🇺🇦
Amtessen
Pulpo gegrillt ☝️😋
#Backstab.
Cartoon in der New York Times.
Am 16. Juli 2023 würde #FritzBauer seinen 120. Geburtstag begehen.
Als hessischer Generalstaatsanwalt verschrieb er sich der Aufklärung und juristischen Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen und trat für die Stärkung einer demokratischen und humanistischen Grundhaltung in Staat und Gesellschaft ein.
Sara Berger eröffnet den Abend mit der Präsentation »›#FritzBauer. Der Staatsanwalt‹. Eine Ausstellung geht online«.
Die Ausstellungswebsite wird ab dem 12. Juli 2023 online zugängig sein.
👉https://fritz-bauer-der-staatsanwalt.de
Fritz Bauer. Der Staatsanwalt

NS-Verbrechen vor Gericht - Eine Online-Ausstellung

Herr, bitte gib mir die Kraft einem Leuchtturm gleich meinen Kindern den richtigen Weg zu weisen, in stürmischen Zeiten zum Wohle der Familie den Unbilden zu trotzen und mit höchster Strahlkraft als leuchtendes Beispiel für meine Mitmenschen zu dienen. Amen!🙏
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg. Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheint jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die demgemäß vom Bundesverfassungsgericht vorzunehmende Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen. Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert. Die Entscheidung ist mit 5:2 Stimmen ergangen. Der Beschluss wird gesondert auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden.

Amtessen ☝️😋🍻

2/2

Die Übersicht gibt einen sehr guten, groben Überblick.
Nehmt das Ernst, denn auch Staaten setzen diese Formen der Desinformation vermehrt ein.
Beschäftigt euch mit dem Thema, lernt zu hinterfragen & Quellen zu prüfen.

Gegenprüfen von Meldungen/Fotos/Videos vor Weitergabe!
Haltet im Hinterkopf, dass Gruppierungen jeglicher Art & Couleur unterwandert oder anderweitig gelenkt sind, um Ziele einer fremden Macht (un-)gewollt zu forcieren!
Nur weil es plausibel klingt, muss es nicht stimmen!