Palantir unterliegt mit der Gegendarstellungsklage gegenüber dem Republik Magazin bezüglich der gemeinsamen Recherche mit dem WAV Recherchekollektiv – laut Urteilsformulierung «zu 95%», in 22 von 23 Punkten. Einzig bei einer Formulierung betreffend die Entwicklung der Software «Foundry» sieht das Zürcher Handelsgericht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gegendarstellung erfüllt.
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