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@stephan @bfdi @timk @matthias @ulrichkelber
Noch „böser“ wäre es, wenn die Bundesregierung hier endlich nach Art. 37 GG oder Art. 84 IV GG handeln würde.
Spannende Folge-Frage des oben verlinkten Beitrags:
Darf der @bfdi die Instanz social.bund für Bundesbehörden betreiben? Und damit meine ich nicht primär materiell-datenschutzrechtlich (also Art. 6, 9, 26, 28 u.ä.), sondern staatsorganisatorisch, kompetenzmäßig, haushalterisch usw.
In der App gibt es dafür keine Eingabe.
Ich habe es zwar gefunden. Aber es zeigt leider die Email-Adresse nicht an. Trotzdem danke für den Hilfeversuch.
die App heißt Toot. Kann dort das alles gar nicht finden. Was ist „Langeweile-Zone“?
Spannende Folge-Frage des oben verlinkten Beitrags:
Darf der @bfdi die Instanz social.bund für Bundesbehörden betreiben? Und damit meine ich nicht primär materiell-datenschutzrechtlich (also Art. 6, 9, 26, 28 u.ä.), sondern staatsorganisatorisch, kompetenzmäßig, haushalterisch usw.