Ganz großes #IFG-Kino.

Die Behörde stellt meinen Antrag als nicht hinreichend bestimmt dar, weil sie nicht weiß, ob ich mich in meiner Anfrage vom 10.01.2026 auf die Unterlassungsverfügung vom 28.11.2025 oder die vom 13.04.2026 beziehe.

Ich bin ja vorausschauend, aber Hellsehen kann ich sicherlich nicht. 🤦‍♂️

https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlassungsverfuegung-gegen-winterliche-veranstaltungen-am-rather-see/#nachricht-1126820

#Köln #UIG #FragDenStaatDE #FragDenStaat

Unterlassungsverfügung gegen winterliche Veranstaltungen am Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Kopie der Unterlassungsverfügung, die gegen die Betreiber der Wasserskianlage und des Strandbades am Rather See hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen zwischen dem 1. April und 15. Oktober ausgesprochen wurde. - Kopien der Bußgeldbescheide, die wegen Durchführungen von Veranstaltungen zwischen dem 1. April und 15. Oktober am Rather See gegen die Betreiber der Wasserskianlage und des Strandbads erhoben wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen