Radfahrerin totgefahren: Autofahrer muss 5.000 Euro Strafe zahlen

Ein Autofahrer fuhr bei Rot über eine Ampel und stieß in voller Fahrt gegen eine Radfahrerin. Die Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Nun sprach das Amtsgericht Mühlhausen den Mann wegen fahrlässiger Tötung schuldig.

mdr.de

@heike_davonradlerin

> Die Ampel stand laut Gutachter schon vier Sekunden auf Rot, als das Auto die Haltelinie erreichte

> Der Angeklagte habe die sich ändernden Ampelfarben nicht wahrgenommen und sei ungebremst über die rote Ampel gefahren, hieß es im Urteil.

> Der Mann hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. […] Zum Unfallhergang erklärte er, dass die Ampel auf Gelb gesprungen sei. Er habe gedacht, es noch rechtzeitig über die Kreuzung zu schaffen.

Das passt doch auch alles nicht so richtig zusammen. Er sagt selbst, dass er dachte, er schaffts noch bei gelb. Gutachter sagt: Bei Erreichen der Haltelinie war's schon 4 Sekunden rot. Richterin: Fahrer hat wohl die Farbänderung nicht wahrgenommen. 🤡

@flxtr @heike_davonradlerin Wer denkt, er schafft es noch bei gelb über die Ampel, der hat das Prinzip Ampel ganz grundsätzlich nicht verstanden. 🤷
@tbehrens Ja, entweder war es ne Schutzbehauptung und er hat es in Kauf genommen, bei Rot zu fahren und alles, was dann passieren kann, oder er ist fahruntüchtig. 4 Sekunden ohne den Hauch einer Reaktion, während man die Ampel im Blick hat, weil man es ja noch bei gelb schaffen will. Komisch, dass da nicht während der Verhandlung ein Gutachten zur Fahrtüchtigkeit eingeholt wurde, wenn der StA ja selbst vermutet, dass der Herr nicht fahrtüchtig ist, aber selbst auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hinarbeitet.
@heike_davonradlerin