4 Sekunden Rot.
Radfahrerin getötet.
5000 Euro
3Monate Fahrverbot
4 Sekunden Rot.
Radfahrerin getötet.
5000 Euro
3Monate Fahrverbot
@titanmanfred Pro Sekunde mindestens ein Monat Fahrverbot!
@heike_davonradlerin
Es ist eigentlich an jeder Fußgängerampel so, dass noch Autos, manchmal auch LKWs durchfahren, wenn sie schon ROT haben.
Könnte man da eigentlich privat aufgenommene Videos an die Polizei schicken?
Oder ist das bei ROT fahren kostenlos wenn dabei niemand um's Leben gebracht wird?
TBNR 137006 "Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können." kostet 10€.
TBNR 137600 "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage." kostet 'nen Punkt und 90€.
TBNR 137601 "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere." 2 Punkte, 200€, 1 Monat Fahrverbot.
TBNR 137602 "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall." 2 Punkte, 240€, 1 Monat.
@quino_schuetz @heike_davonradlerin
Nö. Aber die Polizei hat auch keine Lust, das zu machen.
Also werden sie weiterhin bei ROT fahren.
@heike_davonradlerin
Mache ich morgen auch. Kann ich mir gerade noch so leisten.
</zynismus>
@heike_davonradlerin Der Mann war 78. Darf in 3 Monaten wieder fahren. Keine Fahrtauglichkeitsuntersuchung. Krank.
Wie viele müssen noch totgefahren werden, bevor es endlich routinierte Feststellungen der Fahrtauglichkeit gibt?
@heike_davonradlerin Ich will auch gar nicht gegen alte Menschen diskriminieren. Wir könnten auch einfach alle, die Autos fahren wollen, alle 2 Jahre mal ne runde mit nem Fahrlehrer drehen lassen. Wer das verkackt muss noch mal paar Stunden nehmen unds dann erneut versuchen.
Aber das kommt niemals
@katzenmann @heike_davonradlerin @somlu1968
Regelmäßige Sehtests wären auch nicht verkehrt.

@katzenmann @heike_davonradlerin Ganz am Ende steht "Der zuständige Staatsanwalt kündigte während seines Plädoyers an, die Ermittlungsakte der Führerscheinbehörde vorzulegen und die Fahrtauglichkeit des Angeklagten prüfen zu lassen."
Von daher wird es da doch eine Fahrtauglichkeit geben. Keine Ahnung, warum das nicht das Gericht macht, aber es passiert ja zumindest.
> Die Ampel stand laut Gutachter schon vier Sekunden auf Rot, als das Auto die Haltelinie erreichte
> Der Angeklagte habe die sich ändernden Ampelfarben nicht wahrgenommen und sei ungebremst über die rote Ampel gefahren, hieß es im Urteil.
> Der Mann hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. […] Zum Unfallhergang erklärte er, dass die Ampel auf Gelb gesprungen sei. Er habe gedacht, es noch rechtzeitig über die Kreuzung zu schaffen.
Das passt doch auch alles nicht so richtig zusammen. Er sagt selbst, dass er dachte, er schaffts noch bei gelb. Gutachter sagt: Bei Erreichen der Haltelinie war's schon 4 Sekunden rot. Richterin: Fahrer hat wohl die Farbänderung nicht wahrgenommen. 🤡
Bei Gelb hat man anzuhalten, wenn das vernünftig möglich ist. "Noch schaffen" ist... nicht das.
Als eine der Maßnahmen die in Österreich wirklich viel besser als in den meisten anderen Ländern gemacht ist, kann ich das Grünblinken empfehlen.
Es gibt dem Autofahrer schon von weitem die Möglichkeit zu sehen, wann fie Ampel auf gelb springt.
Warum ist das kein Mord? Der Fahrer nimmt das billigend in Kauf, dass so etwas passiert, somit ist das Vorsatz.
Sollte der Autofahrer indes nicht wissen, was er tut, ist er offenbar zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet. Dann ist MPU das mindeste.
Die allgemeinen Rechtsgrundsätze müssen auch für 'Autisten' gelten.