Warum schwer an #MECFS erkrankte Menschen weiterhin durch die Raster von Versorgung und Sozialrecht fallen:
auch vor dem Hintergrund des Falles von Christian Zacharias in #Hamburg ein lesenswerter Diskussionsbeitrag auf LinkedIn von Dr. Karin Kelle-Herfurth👇
https://www.linkedin.com/posts/drkelleherfurth_schwer-an-mecfs-erkrankte-menschen-fallen-activity-7447886036610748416-gnMs?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAACNRf_kBthbK0cHeaFdy63o447IiZ1PaL_w
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Schwer an ME/CFS erkrankte Menschen fallen durch die Raster von Versorgung und Sozialrecht. Das wird kaum jemand bestreiten, der Betroffene kennt – und ihnen glaubt. Aufschlussreich ist, warum das
 | Dr. Karin Kelle-Herfurth, MHBA | 16 comments

Schwer an ME/CFS erkrankte Menschen fallen durch die Raster von Versorgung und Sozialrecht. Das wird kaum jemand bestreiten, der Betroffene kennt – und ihnen glaubt. Aufschlussreich ist, warum das trotz bestehender Rechtsgrundlagen, Instrumente und bekannter belastungsinduzierter Zustandsverschlechterung (PEM) nach wie vor so ist. Dass Risiken und Dringlichkeit so hĂ€ufig ausgeblendet bleiben, verweist auf mehr als Vollzugsdefizite. Es fehlt nicht nur an Angeboten. Es gibt auch ein Problem der Erfassung, Bewertung und Anerkennung. Bevor Leistungen greifen können, muss Bedarf in den einschlĂ€gigen Verfahren als solcher registriert werden. Bereits daran scheitert es bei dieser Erkrankung immer wieder. Ein Beispiel bei der Begutachtungslogik fĂŒr den Pflegegrad: Bewertet wird, ob eine TĂ€tigkeit ausgefĂŒhrt werden kann. FĂŒr ME/CFS entscheidend ist aber, ob sie ohne unzumutbare gesundheitliche Folgen möglich ist. Wer alleine essen oder wenige Schritte gehen kann, gilt leicht als „selbstĂ€ndig“. Dass dieselbe Belastung Stunden spĂ€ter oder am Tag danach einen schweren Crash auslösen kann, der ans Bett bindet, bleibt unsichtbar. Die maßgeblichen standardisierten Verfahren bilden das krankheitsdefinierende Kernmerkmal also nicht angemessen ab. Es wird im System nicht anschlussfĂ€hig kommunizierbar. Ähnlich beim Grad der Behinderung: ME/CFS ist in der Versorgungsmedizin-Verordnung nicht als eigenstĂ€ndiges Krankheitsbild mit spezifischer FunktionsbeeintrĂ€chtigung abgebildet. Obwohl die Erkrankung seit 1969 neurologisch klassifiziert ist, bleibt sie in einem zentralen sozialrechtlichen Referenzsystem bis heute ohne angemessene Entsprechung. Auch das zeigt, wie beharrlich sich Fehlpassungen in Ordnungsmustern halten. Und stutzig machen sollte, wie selten das Gebot der Schadensvermeidung praktisch sichtbar wird. Obwohl inadĂ€quate Anforderungen und aktivierende Maßnahmen zu Verschlechterung fĂŒhren können und auch iatrogene Risiken dokumentiert sind. Hier wĂ€re zumindest eine besonders sorgfĂ€ltige AbwĂ€gung zu erwarten. Es greift zu kurz, nur von mangelnder Umsetzung, zu wenig Wissen oder Nicht-ZustĂ€ndigkeit zu sprechen. Das zeigt die OberflĂ€che: wie sich Verantwortung administrativ verteilt, bis sie praktisch nirgends mehr ankommt. Das tiefer liegende Problem liegt in Deutungs- und Bewertungsordnungen: Warum wird die Eigenlogik der Erkrankung in zentralen Verfahren nicht so erfasst, dass daraus Schutz, Anerkennung und Leistung folgen? Wer die Versorgungslage verĂ€ndern will, sollte deshalb nicht nur fehlende Strukturen und Finanzierung ins Visier nehmen, sondern auch die vorgelagerten Raster und Hoheitsgebiete zum Thema machen, in denen ĂŒberhaupt erst festgelegt wird, was als Bedarf gilt, was als zumutbar erscheint und was scheinbar ohne Konsequenzen ĂŒbergangen werden kann. Wo Entscheidungsmacht liegt, zeigt sich auch daran, was gar nicht erst entscheidungswirksam wird. Die Folgen verschwinden nicht. Sie verlagern sich – nur nicht dorthin, wo entschieden wird. | 16 comments on LinkedIn

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Über das Schicksal der von politisch Verantwortlichen weiterhin unversorgt liegengelassenen ME/CFS-Patient:innen hat Stefan Hemler am Beispiel von Christian Zacharias, ĂŒber dessen Fall im MĂ€rz das Hamburger Abendblatt berichtet hatte, auf DMZ-NEWS letzte Woche ein Feature geschrieben:

https://www.dmz-news.online/2026/04/06/buckelwal-du-hast-es-besser/

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Buckelwal, du hast es besser! - DMZ-NEWS

Beobachtungen zum Schicksal der von politisch Verantwortlichen weiterhin unversorgt liegengelassenen ME/CFS-Patient:innen am Beispiel des schwer erkrankten

DMZ-NEWS
"Strukturelle #Diskriminierung bei #MECFS – eine LĂŒcke mit System", ist der Titel der Fortsetzung des LinkedIn Beitrags von Dr. Karin Kelle-Herfurth, den sie heute als weiteren wichtigen Diskussionsanstoß gepostet hat:
https://www.linkedin.com/posts/drkelleherfurth_epistemische-ungerechtigkeit-activity-7449100701256941568-12E8?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAACNRf_kBthbK0cHeaFdy63o447IiZ1PaL_w
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Epistemische Ungerechtigkeit | Dr. Karin Kelle-Herfurth, MHBA

Strukturelle #Diskriminierung bei ME/CFS – eine LĂŒcke mit System Im letzten Beitrag bin ich darauf eingegangen, warum schwer Erkrankte durch die Raster von Versorgung und Sozialrecht fallen, obwohl es Rechtsgrundlagen und fortgeschrittene Erkenntnisse zur Pathophysiologie gibt. Bettina Maurer, FachanwĂ€ltin fĂŒr Sozialrecht, hat dazu einen wichtigen Einwand formuliert, den ich hier noch einmal aufgreifen möchte. SinngemĂ€ĂŸ schreibt sie: Die Probleme bei Pflegegraden und GdB betreffen nicht nur ME/CFS, sondern alle Menschen mit Sinnes- oder MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen oder systemischen Erkrankungen ohne explizite Abbildung. Wenn, dann mĂŒsste man die Strukturen insgesamt neu denken und auch das Umsetzungsdefizit adressieren. Beides stimmt. Und ich möchte eine Unterscheidung ergĂ€nzen, die fĂŒr den weiteren Reformdiskurs entscheidend ist. Ich sehe die strukturellen Defizite nicht als PrimĂ€rursache, sondern als Funktion der Systemstabilisierung – als Mechanismus, der privilegierte Deutungsordnungen durch historische PfadabhĂ€ngigkeiten, Professionsinteressen und Evidenzhierarchien reproduziert. Die Selektion erfolgt bereits in den Deutungs- und Bewertungsordnungen, die in Strukturen eingebaut sind, bevor diese als Verfahren wirken. Das Pflegegrad-Assessment ist kein Umsetzungsdefizit. Es ist eine eingebettete Annahme. Ein neues Instrument mit derselben Grundannahme produziert innerhalb seiner Binnenlogik dasselbe Ergebnis. Bei #MECFS greifen strukturelle Fehlpassungen so tief, weil alle Ebenen gleichzeitig fest sitzen: 1ïžâƒŁ Die falsche Grundannahme ĂŒber die Erkrankung ist eingebaut. 2ïžâƒŁ Die Strukturen bilden das krankheitsdefininierende Kernmerkmal PEM nicht ab. 3ïžâƒŁ Die Umsetzungspraxis stabilisiert diese LĂŒcke, auch in korrekt angewendeten Verfahren. Besonders sichtbar wird das beim GdB: Obwohl ME/CFS als neuroimmunologische Multisystemerkrankung klassifiziert ist, wird sie in der Begutachtungspraxis analog zu psychischen Störungen bewertet (Tabelle Nr. 3.7). Das ist nicht bloß NachlĂ€ssigkeit. Es ist die Konsequenz einer psychosomatisch geprĂ€gten Grundannahme, die in das zentrale sozialrechtliche Referenzsystem eingelassen ist und dort strukturell fortwirkt. Deshalb greifen rechtliche Korrekturen nur dort, wo die Bewertungslogik es zulĂ€sst. Was sie nicht zulĂ€sst, wird nicht entscheidungswirksam. „Die Strukturen insgesamt neu denken“ ist notwendig. Möglich wird das aber nur, wenn zugleich die vorgelagerten Raster zum Thema werden: Was gilt als Bedarf? Wessen Erfahrung zĂ€hlt als Evidenz? Denn neue Strukturen mit alten Deutungsordnungen reproduzieren dieselben Muster. Wie solche Ordnungen Geltung gewinnen und sich stabilisieren, ist der eigentliche Hebel – und zugleich der blinde Fleck hinter Verzerrungen. Das muss in professionellen Rollen und Kontexten mitreflektiert werden. Darum geht es in den nĂ€chsten BeitrĂ€gen und in diesem Artikel ĂŒber #epistemischeUngerechtigkeit. Dort werden die Mechanismen genauer beschreiben. https://lnkd.in/esV9s2P2

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