RE: https://norden.social/@SheDrivesMobility/116370491015213134

Auch das Justizministerium in Niedersachsen stellt sich gegen den Vorschlag aus Berlin. Aus Sicht der Landesregierung gilt das Schwarzfahren weiterhin als strafwĂŒrdiges Erschleichen von Leistungen und wird als Betrug eingestuft [...]

WofĂŒr haben wir Rot-GrĂŒn wenn sie weder Rot noch GrĂŒn sind. Unironisch wie passiert es das unsere Landesregierung das nicht jubelnd entgegennimmt. Diese Sache SPART GELD und ist sozial. Wenn selbst die CDU dem einwilligen kann warum kann es Rot-GrĂŒn nicht?

Das Landesjustizministerium argumentiert das, sollte das Fahren ohne Fahrkarte anders rechtlich gewertet werden, es potenziell schlimmere Konsequenzen fĂŒr die Fahrer:innen geben könnte als es bei der Klassifizierung von „Betrug” (dem Erschleichen von Leistungen) ist.

Doch die Bundesjustizministerin spricht bei der Entkriminalisierung klar vom Entlasten der Behörden, demnach etwas was wohl kaum als schwerere Straftat klassifiziert wird. Definitiv nichts was in einer Erzwingungshaft, wie beschrieben, endet.

Ich bin kein Jurist, deswegen lest gerne den Artikel und helft mir falls Ich etwas nicht verstehe. Warum mĂŒsste fĂŒr eine Entkriminalisierung eine schwerere Klassifizierung dieser Straftat stattfinden? Ist das eine konkrete Forderung der Bundesjustizministerin?

Es wurde mir netterweise erklĂ€rt: Sollte das Erschleichen von Leistungen von Betrug auf eine Ordnungswidrigkeit abgestuft werden, so wĂ€re die Konsequenz fĂŒr Schwarzfahrer:innen aufgrund der Erzwingungshaft schlimmer (Absitzen von Zeit im GefĂ€ngnis ohne das es die Geldstrafe ersetzt).

Jedoch kann man in FÀllen des Schwarzfahrens die Erzwingungshaft abbedingen, was explizit ein Vorschlag in einem Gesetzesentwurf sein sollte, der nichtmal vorliegt. Pauschal diesen Vorschlag vom Bundesjustizministerium abzulehnen mit den Worten das Schwarzfahren illegal ist weil es halt eine Straftat ist, zeugt mir von fehlender KreativitÀt.

DarĂŒber hinaus hilft die Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit das der Satz fest bleibt, also mĂŒssten böse WiederholungstĂ€ter (meist arme Menschen dessen Lebenssituation sich nicht bessert) nicht jedes Mal lĂ€nger ins GefĂ€ngnis wenn sie erwischt werden.
Ich habe meine Frust in ein langes GesprÀch mit einem Juristen und einer Pressemitteilung gesteckt

Armut ist kein Verbrechen: Niedersachsens Justizministerium mangelt es an politischer Fantasie!

Hannover, den 09. April 2026 – Zur Ablehnung der Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens durch das niedersĂ€chsische Justizministerium erklĂ€rt Erik Uden, Mitglied im Landesvorstand von Die Linke Niedersachsen:

„Die Reaktion des niedersĂ€chsischen Justizministeriums auf den Vorschlag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist ein Armutszeugnis fĂŒr die politische Vorstellungskraft in unserem Land. Anstatt veraltete und sozial ungerechte Strafparagrafen aus der NS-Zeit endlich zu ĂŒberwinden, flĂŒchtet sich das Ministerium in juristische Nebelkerzen.

Das Argument, die Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit wĂŒrde durch eine mögliche ‚Erzwingungshaft‘ alles nur schlimmer machen, ist nicht nur kreativlos, sondern faktisch irrefĂŒhrend. Werfen wir einen Blick auf die RealitĂ€t, so birgt das Degradieren des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit die Änderung das Menschen weitaus kĂŒrzere Zeit in Haft verbringen mĂŒssen und sich die LĂ€nge der Haft nicht explosiv bei wiederholten Delikten erhöht. Es wĂ€re möglich die Erzwingungshaft abzubedingen fĂŒr FĂ€lle in denen Bußgelder aufgrund vom Fahren ohne Ticket auferlegt wurden. Auf solche konstruktiven ErgĂ€nzungen sollten wir setzen, anstelle den Vorschlag pauschal wegen Formalia abzulehnen!

Bisher gibt es keinerlei Belege dafĂŒr, dass StrafantrĂ€ge gegen FahrgĂ€ste ohne Ticket eine abschreckende Wirkung haben, ganz im Gegenteil: Das Beispiel der Kölner Verkehrsbetriebe zeigt, dass die Zahl der Schwarzfahrenden sogar gesunken ist, seitdem auf Anzeigen verzichtet wird. Die ÜSTRA sollte aufhören StrafantrĂ€ge zu stellen und diese Falschbehauptungen in den Medien zu verbreiten.

Das Falschparken ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Es ist an der Zeit, dass das Schwarzfahren mindestens genau so nett behandelt wird, vor allem da es politische Antworten auf unsere Probleme braucht, keine hĂ€rtere Bestrafung von Armut.“

Im Detail erklĂ€rt kritisiere Ich die Ablehnung des Landesjustizministeriums aus folgenden GrĂŒnden:
Das Ministerium behauptet, die Erzwingungshaft sei schlimmer, weil das Bußgeld bestehen bleibt. Dabei wird verschwiegen: Ersatzfreiheitsstrafen bei Straftaten sind in der Praxis oft drastisch lĂ€nger. WĂ€hrend eine Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten meist nur wenige Tage umfasst, sitzen Menschen wegen „Erschleichens von Leistungen” heute im Schnitt 15, 30 oder gar 60 Tage ein – und das oft schon beim ersten oder zweiten Mal, da sich TagessĂ€tze summieren.

Das jetzige System produziert Haftkarrieren aus Armut. Wer die Ordnungswidrigkeit ablehnt, entscheidet sich aktiv dafĂŒr, Menschen fĂŒr lĂ€ngere ZeitrĂ€ume wegzusperren. Wenn das Ministerium die Erzwingungshaft wirklich fĂŒrchtet, stĂŒnde es ihm frei, fĂŒr diesen Bereich Sonderregelungen vorzuschlagen oder die Haft ganz abzubedingen. Das wĂ€re mutige Politik, das Beibehalten des Status Quo ist lediglich die Verwaltung von Elend.

Die Sorge, ohne Strafrecht wĂŒrde die Zahl der Schwarzfahrer explodieren, ist ein konservatives MĂ€rchen welches der klassischen Rhetorik von GefĂ€ngnissen zur Abschreckung und nicht Rehabilitation und Hilfe folgt. Ein Blick nach Köln zeigt das Gegenteil: Seit die KVB dort konsequent auf Strafanzeigen verzichtet, ist die Quote der FahrgĂ€ste ohne gĂŒltiges Ticket sogar von 2,5 % auf unter 2 % gesunken. Die Kölner Verkehrsbetriebe bestĂ€tigen schwarz auf weiß: Ein Verzicht auf staatliche Repression fĂŒhrt nicht zu mehr RegelverstĂ¶ĂŸen. Daran sollte sich auch die ÜSTRA ein Beispiel nehmen, welche allein 2024 um die 424 StrafantrĂ€ge gestellt hat. Die ErklĂ€rung des ÜSTRA-Sprechers Heiko Rehberg „StrafantrĂ€ge hĂ€tten eine abschreckende Wirkung“ lĂ€sst sich statistisch nicht nachweisen und stimmt nicht. Menschen fahren ohne Ticket weil sie von Armut betroffen sind, und solange wir daran nichts Ă€ndern wird auch die Quote an Schwarzfahrenden nicht sinken.

Armut ist kein Verbrechen: Niedersachsens Justizministerium mangelt es an politischer Fantasie!

Es ist völlig unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig: Wer seinen tonnenschweren SUV im absoluten Halteverbot abstellt und damit Rettungswege blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber aus purer Not ohne Ticket in die Bahn steigt, wird wie ein BetrĂŒger behandelt. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben.

Unsere Forderungen lauten also:

  • Schwarzfahren muss mindestens wie das Falschparken behandelt werden, als Ordnungswidrigkeit.
  • Die Landesregierung muss Wege finden, wie Ordnungswidrigkeiten ohne den Automatismus der Haft sanktioniert werden können, anstatt sich hinter verkrusteten Paragrafen zu verstecken.
  • Wir fordern das Bundesjustizministerium auf, zeitnah einen detaillierten Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Teufel steckt im Detail, und wir können es uns nicht leisten, die Reformdebatte durch bloßes Zögern im Keim zu ersticken.

Es ist Zeit, dass die Justiz aufhört, die Augen vor der sozialen RealitĂ€t zu verschließen. GefĂ€ngnisse dienen momentan auch dem Zweck Menschen fĂŒr ihre Armut zu bestrafen, was das Problem nicht an der Wurzel packt und zeitgleich nicht ein Mal oberflĂ€chlich löst. Dass die Verfolgung dieser Delikte Justiz und Polizei zudem weitaus mehr kostet, als durch TicketverkĂ€ufe jemals eingenommen wĂŒrde, setzt der AbsurditĂ€t die Krone auf.

Mehr als 69% der Menschen aus Niedersachsen wollen nicht nur eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, sondern fast die HĂ€lfte möchte direkt kostenlosen ÖPNV!
@ErikUden ich finde ja krass, dass so viele menschen das okay finden ...

@brahms Und viele davon parken wahrschienlich "mal kurz" auf dem Radweg oder im Kurvenbereich, fahren "nur ein paar km/h zu schnell" und regen sich wahnsinnig auf, wenn das geahndet wird...

@ErikUden