Armut ist kein Verbrechen: Niedersachsens Justizministerium mangelt es an politischer Fantasie!
Hannover, den 09. April 2026 – Zur Ablehnung der Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens durch das niedersächsische Justizministerium erklärt Erik Uden, Mitglied im Landesvorstand von Die Linke Niedersachsen:
„Die Reaktion des niedersächsischen Justizministeriums auf den Vorschlag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist ein Armutszeugnis für die politische Vorstellungskraft in unserem Land. Anstatt veraltete und sozial ungerechte Strafparagrafen aus der NS-Zeit endlich zu überwinden, flüchtet sich das Ministerium in juristische Nebelkerzen.
Das Argument, die Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit würde durch eine mögliche ‚Erzwingungshaft‘ alles nur schlimmer machen, ist nicht nur kreativlos, sondern faktisch irreführend. Werfen wir einen Blick auf die Realität, so birgt das Degradieren des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit die Änderung das Menschen weitaus kürzere Zeit in Haft verbringen müssen und sich die Länge der Haft nicht explosiv bei wiederholten Delikten erhöht. Es wäre möglich die Erzwingungshaft abzubedingen für Fälle in denen Bußgelder aufgrund vom Fahren ohne Ticket auferlegt wurden. Auf solche konstruktiven Ergänzungen sollten wir setzen, anstelle den Vorschlag pauschal wegen Formalia abzulehnen!
Bisher gibt es keinerlei Belege dafür, dass Strafanträge gegen Fahrgäste ohne Ticket eine abschreckende Wirkung haben, ganz im Gegenteil: Das Beispiel der Kölner Verkehrsbetriebe zeigt, dass die Zahl der Schwarzfahrenden sogar gesunken ist, seitdem auf Anzeigen verzichtet wird. Die ÜSTRA sollte aufhören Strafanträge zu stellen und diese Falschbehauptungen in den Medien zu verbreiten.
Das Falschparken ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Es ist an der Zeit, dass das Schwarzfahren mindestens genau so nett behandelt wird, vor allem da es politische Antworten auf unsere Probleme braucht, keine härtere Bestrafung von Armut.“
Im Detail erklärt kritisiere Ich die Ablehnung des Landesjustizministeriums aus folgenden Gründen:
Das Ministerium behauptet, die Erzwingungshaft sei schlimmer, weil das Bußgeld bestehen bleibt. Dabei wird verschwiegen: Ersatzfreiheitsstrafen bei Straftaten sind in der Praxis oft drastisch länger. Während eine Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten meist nur wenige Tage umfasst, sitzen Menschen wegen „Erschleichens von Leistungen” heute im Schnitt 15, 30 oder gar 60 Tage ein – und das oft schon beim ersten oder zweiten Mal, da sich Tagessätze summieren.
Das jetzige System produziert Haftkarrieren aus Armut. Wer die Ordnungswidrigkeit ablehnt, entscheidet sich aktiv dafür, Menschen für längere Zeiträume wegzusperren. Wenn das Ministerium die Erzwingungshaft wirklich fürchtet, stünde es ihm frei, für diesen Bereich Sonderregelungen vorzuschlagen oder die Haft ganz abzubedingen. Das wäre mutige Politik, das Beibehalten des Status Quo ist lediglich die Verwaltung von Elend.
Die Sorge, ohne Strafrecht würde die Zahl der Schwarzfahrer explodieren, ist ein konservatives Märchen welches der klassischen Rhetorik von Gefängnissen zur Abschreckung und nicht Rehabilitation und Hilfe folgt. Ein Blick nach Köln zeigt das Gegenteil: Seit die KVB dort konsequent auf Strafanzeigen verzichtet, ist die Quote der Fahrgäste ohne gültiges Ticket sogar von 2,5 % auf unter 2 % gesunken. Die Kölner Verkehrsbetriebe bestätigen schwarz auf weiß: Ein Verzicht auf staatliche Repression führt nicht zu mehr Regelverstößen. Daran sollte sich auch die ÜSTRA ein Beispiel nehmen, welche allein 2024 um die 424 Strafanträge gestellt hat. Die Erklärung des ÜSTRA-Sprechers Heiko Rehberg „Strafanträge hätten eine abschreckende Wirkung“ lässt sich statistisch nicht nachweisen und stimmt nicht. Menschen fahren ohne Ticket weil sie von Armut betroffen sind, und solange wir daran nichts ändern wird auch die Quote an Schwarzfahrenden nicht sinken.