Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.#Ratgeber #Finanzamt #Steuertipps #Steuerbescheid #Arbeitnehmer #Steuererklärung #BundderSteuerzahler #Bundesfinanzhof #Arbeitgeber
Ausstand des Arbeitgebers: Ist der Firmenabschied ein geldwerter Vorteil?
Ausstand des Arbeitgebers: Ist der Firmenabschied ein geldwerter Vorteil?

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

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