Wer öffentlich androht, Kriegsverbrechen zu begehen, begeht bereits in diesem Moment ein Kriegsverbrechen. Das Androhen genügt. (Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen, Art. 51 Abs. 2)

Die Strafe: bis zu 30 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen: lebenslänglich (Römer Statut, Art. 77)

@radiologe Schön und gut. Hält sich nur keine 🐖 dran.🤮

@moesch @radiologe Wie immer bei diesen Dingen: Hat die USA das ratifiziert?

Spoiler ohne nachzusehen: Nein.

@markus @moesch @radiologe ja. 02. August 1955

@se38 @moesch @radiologe nein.

Der hier gemeinte Abschnitt ist https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/article-51?activeTab= also im 1. Zusatzprotokoll von 1977.

Das wurde von den USA unterschrieben und nie ratifiziert.
https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/state-parties?activeTab=

@markus @moesch @radiologe interesting. Unter den drei Ländern, die unterschrieben aber nicht ratifiziert haben, befinden sich die USA und der Iran (und als drittes Land Pakistan, das aktuell die Vermittlerrolle einnimmt). Zufälle gibt's...