Wer öffentlich androht, Kriegsverbrechen zu begehen, begeht bereits in diesem Moment ein Kriegsverbrechen. Das Androhen genügt. (Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen, Art. 51 Abs. 2)

Die Strafe: bis zu 30 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen: lebenslänglich (Römer Statut, Art. 77)

@radiologe Schön und gut. Hält sich nur keine 🐖 dran.🤮

@moesch @radiologe Wie immer bei diesen Dingen: Hat die USA das ratifiziert?

Spoiler ohne nachzusehen: Nein.