@wortezimmer
Starke Worte. Leider ohne Begründung.
Ich bin kein Strafrechtler, aber im Kommentar zu §127 StPO steht, dass Owis eine Festnahme nicht rechtfertigen. Der Vergleich zum Parken hinkt, da Menschen keine Nummernschilder tragen. Der Mensch ohne Ticket würde also einfach an der nächsten Haltestelle aussteigen und das zu verhindern wäre dann möglicherweise Freiheitsberaubung.
Parkplätze funktionieren regelmäßig nach marktwirtschaftlichen Prinzipien, bei Autobahnen hat man es auch probiert. Anwohner einer Straße, die mit Straßenausbausatzung saniert wird, finden das auch auch regelmäßig ungerecht. Man hat auch zahlreiche Angaben, die speziell Autofahrer belasten. Auch der ÖPNV wird massiv bezuschusst. Man müsste es Mal auf die Personenkilometer umrechnen, ob ÖPNV oder Auto mehr öffentliche Förderung bekommen. Aber die Systeme scheinen mir nicht so unterschiedlich behandelt. Vielleicht möchte man sie unterschiedlich behandeln um eine Steuerung zu erreichen. Dass ist dann eine Frage, wie liberal man die Welt sieht.
Man könnte statt Schwarzfahren, das Unterlassen der Angaben zu einer Straftat machen oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort entsprechend erweitern, dass man Angaben zur Person machen muss, wenn man kontrolliert wird und keinen Fahrschein vorzeigen kann. Das könnte dann die Justizministerin vorschlagen und hätte ein Gegenargument zu der Einlassung des Kollegen Krings.
Ich fürchte, mit Bullshitbehauptungen kommen die nicht weiter. Aber vielleicht geht deswegen so wenig voran.
@jensclasen