Dass die Erlaubnis automatisch als genehmigt gelten soll, solange der Wehrdienst noch freiwillig ist, deutet für mich ja nochmal darauf hin, dass hier im Gesetzgebungsprozess doch einfach nicht die Reichweite der Verweisung gesehen wurde.
> Der Ministeriumssprecher sagte zugleich: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."
