Dass die Erlaubnis automatisch als genehmigt gelten soll, solange der Wehrdienst noch freiwillig ist, deutet für mich ja nochmal darauf hin, dass hier im Gesetzgebungsprozess doch einfach nicht die Reichweite der Verweisung gesehen wurde.

> Der Ministeriumssprecher sagte zugleich: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-04/bundeswehr-meldepflicht-maenner-auslandsaufenthalte

#Wehrdienst #Meldepflicht

Bundeswehr: Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte melden

Männer von 17 bis 45 brauchen für Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr. Solange der Wehrdienst freiwillig ist, soll diese aber als erteilt gelten.

DIE ZEIT