@JohnMeils @ZDF Antwort auf meine diesbezgl. Mail ans ZDF:
"vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Die Sanktionslistenprüfung ist für in der EU ansässige Unternehmen eine rechtliche Vorgabe (EU-Verordnungen, Außenwirtschaftsgesetz), um das Bereitstellungsverbot von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen oder Organisationen einzuhalten.

@SIngCat49 @ZDF

Moaaaah…irgendwie scheint es fast schon ein Omen zu sein, welchen Nachnamen der Intendant trägt 🤐

@JohnMeils @ZDF ....Verstöße können mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen (§ 18 Außenwirtschaftsgesetz) geahndet werden. Auch die Sanktionslisten in anderen Rechtsordnungen müssen bei entsprechenden Berührungspunkten durch das ZDF beachtet werden. ..

@JohnMeils @ZDF
..."Die genannte Klausel trägt dazu bei, dass das ZDF seine Sorgfaltspflichten zur Beachtung der jeweiligen rechtlichen Vorgaben einhält. Im Einzelfall sind die Auswirkungen der oben beschriebenen Vorgaben mit der Rundfunkfreiheit in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice"

Ach so.