Meine Anwältin hat die Bundespolizei wegen der rechtswidrigen Pressemitteilung zur Zahlung von 10.000 € Schadenersatz aufgefordert.
Sie hat dabei ausdrücklich auf ein jüngeres Urteil des KG Berlin vom 20.12.2022, Az. 9 U 21/21, verwiesen, wonach dem Geschädigten eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 50.000 € zugesprochen wurde.

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Mein Fall ist ähnlich, auch hier ist die Rechtsverletzung massiv, da ich als Straftäter hingestellt und mein Ruf dadurch erheblich und nachhaltig geschädigt wurde und wird.

Wir haben der Bundespolizei damals eine Frist gesetzt bis zum 26.09.2023. Sie hat nicht gezahlt.

Die Forderung ist nicht verjährt. Ich kann diese (auch ohne Anwalt) vor Gericht bringen. Bei einem Streitwert von 10.000 € ist man beim Landgericht, mit Anwaltszwang bzw. -kosten.

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Rechtswidrige Pressemitteilung der Bundespolizei - 2. Etappe

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Krass, der Verzugszinsrechner rechnet aus, das wären 1.903 € Verzugszinsen, die die Bundespolizei mir schuldet. Den Betrag würde ich mit einklagen. Gerichtskostenrechner sagt, eine Klage würde kosten 940 € Gerichtskosten, 2.127 € eigene Anwaltskosten und ggf. fremde Anwaltskosten in selber Höhe.
Die oben genannten 10.000 € damals waren ohne die für mich später angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten im laufenden Verfahren. Die kämen auf eine Schadenersatzforderung je nach Ausgang des Verfahrens und der vom Gericht entschiedenen Kostenquote noch oben drauf.
Ich klage derzeit nicht mehr auf Unterlassung, aber weiter auf Widerruf der Pressemitteilung (PM) durch die Bundespolizei und Feststellung der Rechtswidrigkeit der PM durch das Gericht. Der Richter ist der Auffassung, dass eine ausdrückliche Anerkennung der Rechtswidrigkeit der PM auch in Bezug auf einen folgenden Amtshaftungsprozess ausreichend sei. Mein Anwalt hat darauf hingewiesen, dass nur ein förmliches Anerkenntnis mit anschließendem Anerkenntnisurteil der rechtssichere Weg sei.
@marvinoppong
Wenn du vor Gericht gewinnst, wonach es bei deiner Schilderung ausschaut, muss der Verfahrensgegner nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch deine Auslagen bezahlen
@el_kra_kunst Richtig, deshalb habe ich geschrieben "ggf. fremde Anwaltskosten", weil man nicht automatisch gewinnt vor Gericht. Trotzdem muss man die eigenen Anwaltskosten und Auslagen erst einmal auslegen und vorab haben.
Um ein Missverständnis auszuschließen, meinst Du "gewinnst" bei der laufenden Klage auf Unterlassung/Widerruf/Feststellung oder bei einer Schadenersatzklage?
@marvinoppong von deinem ersten Posting ausgehend beziehe ich mich auf den Schadensersatz.
Aber wenn du gegen die Bullen vorgehen willst/ musst, würde ich mich an die Rote Hilfe wenden. Die unterstützen in solchen Fällen
@marvinoppong Das Geld steht dir natürlich zu, aber hat erst mal keine erzieherische Wirkung auf die Beamten, weil die das sicherlich nicht selber zahlen. Besteht Hoffnung auf ein Disziplinarverfahren, falls du hier gewinnst, oder auch unabhängig von diesem Verfahren?
@rainer Das stimmt. Teil des Problems, dass indirekt die Allgemeinheit für Schadenersatz aufkäme. Gute Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Zu hoffen wäre es. Aber man weiß ja, wie niedrig z. B. Erfolgsquoten bei Beschwerden i.Z.m. Racial Profiling sind. Mache mir da keinerlei Hoffnungen. Aber mit steigendem Erfolg der laufenden Unterlassungs-/Widerrufs-/Feststellungsklage vor dem VG steigt sicherlich auch die Wahrscheinlichkeit interner Folgen. Anspruch auf D-Verfahren hat man nicht.
@marvinoppong genau, neben der erzieherischen Wirkung würde ich ein Disziplinarverfahren mit einem Ergebnis wie z. B. verzögerte Beförderung und dadurch verringerte Pensionsansprüche auch deshalb begrüßen, weil dadurch das Geld letztlich nicht mehr von der Allgemeinheit, sondern eben doch von den als rassistisch erkannten Polizisten käme.