Deutsche Männer zwischen 17 und 45 brauchen nun eine staatliche Erlaubnis, wenn sie Deutschland 3 Monate verlassen wollen. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
@ennolenze
Die könnten mich mal ganz gepflegt am... Du weißt schon was!
@ennolenze „Karrierecenter“ rebranded „Kreiswehrersatzamt“?
@ennolenze "wir haben hier noch so ein altes Gesetz von 1956 hier rumliegen, lass uns ein paar moderne Worte einbauen und es wieder einführen"
@ennolenze Wenn das von den Grünen gekommen wäre, würde die Springer-Propagandaschleuder hohldrehen, und Regierungsgebäude wären unter Belagerung.
Wehrpflicht-Regel: Auslandsaufenthalt? Männer brauchen Genehmigung | Politik

Alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die für mindestens drei Monate ins Ausland reisen möchten, brauchen dafür ab sofort eine Genehmigung der Bundeswehr.

BILD
@ennolenze Nope, reisserisch. Mit feschen, falschen Schlagworten. "Frondienst! Staat widerruft Freizügigkeit für Männer!" So wie einstweilen mit Hits wie Heizungshammer, und Habeck, der alten Omas die Heizung klaut.
@ennolenze Mal langsam, die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Solange das so ist, wird das Gesetz nicht angewandt. Oder? ODER??
@ennolenze Ausreise beantragen... das kenn ich noch von irgendwo.
@ennolenze Im Verteidigungsfall sogar bis 60.
@ennolenze am besten fluten wir die jetzt mit Ausreisemitteilungen per Fax für jeden Einkauf im Ausland. Oder auch eventuellen Aufenthalt. Oder ... Ach keine Ahnung

@silste
Naja ab 3 Monate sollen ja die betroffenen Personen sich abmelden.

Sonst könnte ich es auch mehrmals täglich die vollbomben 🤣
Theoretisch alle paar Minuten wenn man es auf die Spitze hier treiben würde. (halbe Stadt ist auf der polnischen Seite, also man kann da schon alle paar Minuten die Seite wechseln 😬)
@ennolenze

@mrxlix @ennolenze Pläne können sich ja jederzeit ändern...
@ennolenze Eine interessante juristische Frage. Zumindest sollte es die Personen treffen, die per Los zur Musterung geladen werden und als Diensttauglich eingestuft werden. Sie bekommen einen Wehrpass und unterliegen der Wehrüberwachung. Dazu können auch Einschränkungen der Reisefreiheit außerhalb des eigentlichen Dienstes liegen. Bedanken können sich die Betroffenen bei solchen netten Zeitgenossen wie Putin.
@ennolenze
Ich würde sagen, die Regelung ist nicht ganz so neu.
War wegen der Aussetzung aber vielleicht nicht so im Fokus.
https://www.buzer.de/gesetz/5521/al13454-0.htm
Ich kann mir nicht helfen, aber ich finde die zeitlichen Regelungen von § 24 WPflG passen nicht zu den von § 3 WPflG.
Warum fallen Ungediente/Mannschaftsdienstgrade mit Vollendung des 32. Lebensjahres aus der Wehrüberwachung, wenn die Wehrpflicht aber erst mit 45 Jahren endet?
Bei Unteroffizieren ist es ähnlich inkonsistent.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html
Fassung § 3 WPflG a.F. bis 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

Text § 3 WPflG a.F. in der Fassung vom 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

@ennolenze Aber nur wer noch nicht in irgendeiner Form seinen Dienst geleistet hat? 🤔
@ennolenze Interessant, poppte jetzt an allen Ecken und Kanten in dutzend Varianten auf.
Es fand sich dieser Artikel dazu:
https://augengeradeaus.net/2026/04/noch-keine-wehrpflicht-aber-ausreise-fuer-theoretisch-wehrpflichtige-nur-mit-genehmigung/
(Noch) keine Wehrpflicht – aber Ausreise für (theoretisch) Wehrpflichtige nur mit Genehmigung (Update) – Augen geradeaus!