Deutsche Männer zwischen 17 und 45 brauchen nun eine staatliche Erlaubnis, wenn sie Deutschland 3 Monate verlassen wollen. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
@ennolenze
Ich würde sagen, die Regelung ist nicht ganz so neu.
War wegen der Aussetzung aber vielleicht nicht so im Fokus.
https://www.buzer.de/gesetz/5521/al13454-0.htm
Ich kann mir nicht helfen, aber ich finde die zeitlichen Regelungen von § 24 WPflG passen nicht zu den von § 3 WPflG.
Warum fallen Ungediente/Mannschaftsdienstgrade mit Vollendung des 32. Lebensjahres aus der Wehrüberwachung, wenn die Wehrpflicht aber erst mit 45 Jahren endet?
Bei Unteroffizieren ist es ähnlich inkonsistent.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html
Fassung § 3 WPflG a.F. bis 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

Text § 3 WPflG a.F. in der Fassung vom 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)