Wer nicht mitmachen will, sollte das Land sinnvollerweise vor dem 18. Geburtstag verlassen und seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegen. Mal ins Wehrpflichtgesetz zu gucken lohnt sich.

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht."

#Krieg #Militarismus #Wehrpflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html

§ 3 WPflG - Einzelnorm