Hätte auch nicht gedacht, dass ich gerade München so oft als Vorbild zitieren möchte.

Dieses #Verkehrsschild habe ich in Real noch NIE gesehen. Dabei würde es vielen Straßen in #Köln so gut stehen und mir als #Radfahrer ein besseres Gefühl geben. Gerade in Außen-Bezirken, wie in #Porz u.a.

Es ist die 'kleine Lösung', nicht alle Autofahrer werden sich daran halten, aber es wäre ein Anfang.

Nicht nur jetzt in München, auch In Köln sitzen doch genug #Grüne im Stadtrat 🤔

https://www.tz.de/muenchen/stadt/au-haidhausen-ort43334/fuer-radfahrer-an-stadt-erlaesst-erstmals-ueberholverbot-zum-schutz-94244209.html

„Irrtum ausgeschlossen“: München erlässt erstmals Überholverbot zum Schutz für Radfahrer

Die Stadt hat ein Überholverbot zum Schutz für Radfahrer erlassen, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Andere Maßnahmen scheitern.

... das hier ist das magische Schild, das ich bisher nur vom Hörensagen kenne.

Die Salmstraße in K-Poll wäre so ein Kandidat, nur als Beispiel, denn ess gibt genug meist zugeparkte einspurige Straßen in allen Bezirken.

#grüne #grüneköln #gruenekoeln #grüneporz

@MichaelSchuetz
Auch in Köln kannst du das bewundern. Aktuell ist eins in der Neusserstr in Nippes. Leider nur temporär, da es wegen einer Baustelle aufgestellt wurde. Bedeutet aber immerhin, irgendwer in der Kölner Verwaltung hat von dem Schild schon mal gehört ;)
@conzeee @MichaelSchuetz der Punkt ist dass die StVo explizit vorschreibt, dass nicht zweimal das gleiche angeordnet werden *darf*. Wenn also die Straße zu schmal ist um dort zu Parken, kommt kein Parkverbotsschild.
Deswegen sind alle so restriktiv mit dem Fahrrad-Überholverbot. In #Stuttgart gibt es meines Wissens eines und über das wurde schon mehrfach in der Zeitung berichtet.

@marting @conzeee So hatte ich das bisher auch verstanden. Wenn eine Straße ohnehin zu schmal ist, um Zweiräder zu überholen, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, darf das Schild nicht zusätzlich aufgestellt werden, weil dann doppelt.

Aber genau das hat München offenbar jetzt getan: „Die neuen Schilder verdeutlichen noch einmal das bestehende Überholverbot und nehmen Autofahrern die Einschätzung des einzuhaltenden Mindestüberholabstands ab.“

@MichaelSchuetz und das darf man so einfach machen? Ich dachte, es dürfen nur die Schilder verwendet werden, die in der Anlage der Straßenverkehrsordnung aufgeführt sind.

@karsbehr

StVO: VZ 277.1

@siklist oh, das gibt’s ja tatsächlich! Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil 🤪