In Deutschland zahlt man für sein #Recht zuweilen viel Geld: #Gerichtskosten sind üblich. In Frankreich, EU-Nachbarland, zum Beispiel gibt es in erster Instanz vor Verwaltungsgerichten keine Gebühren.
In Deutschland ist der gesetzliche Anwaltssatz in der Regel so niedrig, dass sich bei komplexeren Fällen wie einer Klage oft niemand für das Geld finden lässt. Die Folge: höhere Stundensätze werden individuell ausgehandelt.
Und selbst wenn man gewinnt, bekommt man seine Anwaltskosten nur in der gesetzlichen Höhe vom Prozessgegner zurück. Auf der Differenz, also einem Teil der #Anwaltskosten, kann man auch als 100-prozentig erfolgreiche Kläger*in sitzen bleiben.