Das sächsische Qualifizierungszeitgesetz (vulgo Bildungsurlaub) ist jetzt öffentlich.

Ein paar Fragen werden aufgelöst. So dürfen wir Sachsen verlassen und Angebote anderer Bundesländer wahrnehmen. Praktisches Problem: Die meisten Angebote dort sind auf 5 Tage ausgelegt – wer die voll nutzen will, opfert wohl zwei Urlaubstage dazu. Denn der sächsische Anspruch bleibt bei 3.

Was uns § 2 Abs. 6 aber sagen möchte, bleibt unklar. Fleißig mit einer Full-Remote-Stelle den Wohnort wechseln beschert einem 8 Tage Bildungsurlaub pro Jahr?

Das wird sicher noch spannend.

#Bildungsurlaub #Sachsen #Betriebsrat

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21486-Saechsisches-Qualifizierungszeitgesetz

REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz – SächsQZG

Sächsisches Landesrecht Gesetz: Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen