Ich glaube, das ist ein neuer Rekord in #AIslop:

Von sieben Quellen in einem studentischen Bericht sind sechs fragwürdig, haben falsche Autor*innen, etwas andere Titel, falsche Jahresangaben oder sind einfach komplett erfunden.

Abschlussarbeiten und Projekte an Universitäten zu betreuen, heißt aktuell leider, alle Zitate und jede Literaturreferenz ständig und immer in Frage zu stellen.

@MMagdowski Oh Mann 🫣! Wie geht ihr damit um? Wenn beim Check der Quellen sowas rauskommt, geht das dann postwendend zurück, ohne auf die eigentliche Arbeit zu schauen? Mit der Aufforderung zu überarbeiten? Oder halt: Chance verpasst... ?
@JHedtke Das ist ein relativ klarer Fall, der aufgrund von wissenschaftlichem Fehlverhalten und groben Verstößen gegen die akademische Integrität mit einem "ungenügend" bewertet wird.
Der Student bzw. die Studentin darf dann mit einem komplett neuen Thema ein neues Projekt von Beginn an wiederholen.
@MMagdowski Sorry, hatte mich unklar ausgedrückt. In diesem Fall ist das sehr klar, aber wenn jetzt 1 oder 2 Quellenangaben fehlerhaft sind? Wenn es sich u.U. auch um Flüchtigkeitsfehler handeln könnte (falsche Jahreszahl, etwas anderer Titel o.ä.)? Ich stelle mir das wirklich wahnsinnig mühsam vor, wenn man dann auch noch bei Grenzfällen abwägen muss. Bleibt nur zu hoffen, dass sich konsequente Ahndung entsprechend rumspricht und abschreckt...

@JHedtke

Ja, das stimmt. Solche Grenzfälle sind immer schwierig und erfordern viel Abwägen. Dann muss man sich auch den Rest der Arbeit anschauen und dort ebenso nach Ungereimheiten, potentiellen Fehlern sowie AI Slop suchen, was zeitaufwendig ist.

Bei uns ist es nach der Studien- und Prüfungsordnung leider vorgesehen, ein*e Student*in nur dann zur mündlichen Verteidigung zuzulassen, wenn die Arbeit vorher mindestens mit "ausreichend" bewertet wurde.

@JHedtke

Man kann die Leute in solchen Grenzfällen also nicht einfach so zu einer Verteidigung einladen, um sie sich dann dort um Kopf und Kragen reden zu lassen, weil die schriftliche Arbeit dafür ja schon bestanden sein muss und die Kandidat*innen in diesem Fall nur das Kolloquium nicht bestehen und einmalig wiederholen dürfen.

Dann müssen die Leute danach schon extrem unreflektiert sein, um ein zweites Mal durch das Kolloquium zu fallen, obwohl die Arbeit immer noch potentiell murksig ist.