Achtung - der ADAC-Artikel ist sehr gut, aber das stimmt m.W. so nicht:

"Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt beziehungsweise mindestens 6 Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden."

Meiner Recherche nach ist es kein "beziehungsweise", also ein "oder", sondern ein "und". Das ergibt sich für mich aus der Beschreibung der Förderung durch das Verkehrsministerium.
#wallbox #elektromobilität #wallboxfoerderung

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/foerderung-wallbox/

Wallbox-Förderung 2026: Wo es Zuschüsse für Ladestationen gibt

Die Bundesregierung fördert ab 15. April 2026 private Wallboxen in Mehrparteienhäusern. Außerdem zahlen einige Länder und Kommunen Zuschüsse.

FAQ & Download - Laden im Mehrparteienhaus

Hier finden Sie weiterführende Informationsmaterialien zum Förderprogramm.

Laden im Mehrparteienhaus

Noch klarer wird es hier:

"Pro antragsgegenständlichem Objekt (also bspw. einem Mehrparteienhaus und diesem zugeordnete Stellplätze; s.o.) müssen mindestens sechs Stellplätze sowie insgesamt mindestens 20% aller Stellplätze elektrifiziert werden.

Beispiel Objekt mit 100 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 20 Stellplätze elektrifiziert werden.

Beispiel Objekt mit 10 Stellplätzen:
Es müssen mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden."

Übrigens unterstützen nur 4 Modelle der geförderten Wallboxen das bidirektionale Laden. 🫣
...und mit nur zwei Sätzen darin wird die ganze Liste ad absurdum geführt.