Stichwort #Fail im #Artenschutz
Interessant:
Für den methodengerechten Fang einer Heuschrecke im Rahmen einer naturkundlichen Bildungsveranstaltung benötigt man in #Wuppertal eine Ausnahmegenehmigung nach §45 BNatSchG.
Für das Entfernen eines Hornissennestes am Haus ebenso. (kostenpflichtig)
Wenn in einem Steinbruch, nach 16 Jahren Stillstand (!), jedoch 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung in eine große Population der streng geschützten #Geburtshelferkröte eingegriffen wird, dagegen nicht...