⚖️ Landgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2026, 27 O 51-26: Örtliche Zuständigkeit und Grenzen zulässiger Onlinekritik im Äußerungsrecht. #Meinungsfreiheit #Video #Öffentlichkeit #teamdatenschutz #dsgvoportal https://www.dsgvo-portal.de/gerichtsentscheidungen/2026-03-10-LGBE-27-O-51-26-Meinungsfreiheit-Video-Öffentlichkeit-2650.php
Örtliche Zuständigkeit und Grenzen zulässiger Onlinekritik im Äußerungsrecht. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de

Zur Zuständigkeit nach § 32 ZPO bei Online-Äußerungen genügt Wohn- oder Tätigkeitsort; Unbegründete, rufschädigende Kritik ist unzulässig, sonst überwiegt die Meinungsfreiheit.

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