Aus gegebenem Anlass mal eine kleine Erinnerung.
Ein Betriebsratsmitglied unterliegt gemäß § 79 BetrVG der Schweigepflicht (vgl. Fitting 32. Aufl. § 79 RN 32 ff). Aber keinem Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 SPO oder §§ 383 ff ZPO.
Ein "Du kannst dich mir anvertrauen, wir unterliegen einer Schweigepflicht" kann im Zweifel ins Auge gehen. Behaltet das im Hinterkopf.
Wie kam ich drauf? Sozialarbeiter haben u. U. ein ähnliches Problem.
