
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Nord hat Strafantrag gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 20 BetrVG gegen die SIXT GmbH & Co. Autovermietung KG (Area Schleswig-Holstein, Niederlassung Flensburg) gestellt.
@wirsindverdi was denn jetzt, wurden sie fristlos gekündigt oder freigestellt?
Ich versteh ja, dass ihr Empörung verursachen wollt. die ist hier ja auch angebracht, aber wenn ihr bei der Wahrheit bleibt, seid ihr auf Dauer erfolgreicher damit. die Sache mit dem Schäfer und den Wölfen.
@walsonde @wirsindverdi mit der Formulierung:
"Hintergrund: Die Initiator*innen wurden erst bedroht, dann freigestellt."
Passt das schon so, wenn auch vielleicht etwas missverständlich. Schließlich bezieht sich "Hintergrund" direkt auf die Kündigung.
Das: "Die Initiator*innen wurden erst bedroht, dann freigestellt und schlussendlich gekündigt"
kann man sich denken, wenn die Kündigung bereits im Vorsatz erwähnt wurde und dann von "Hintergrund" die Rede ist. Aber wie du meinst 🙄