Deutscher Bundestag - Parteispenden über 35.000 € - Jahr 2026

Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen...

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