Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. | 09.03.2026 | dsgvo-portal.de

Vorgerichtliche Anwaltskosten sind nur ersatzfähig, wenn sie erforderlich und zweckmäßig waren. Fehlt es bereits an einem Schadensersatzanspruch, besteht auch kein Anspruch auf Erstattung.

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