Naja, dieser Stimmzettel wird mit Sicherheit zählen, da der Wählerwille klar erkennbar ist
@DerSchulze nein, dürfte er eigentlich nicht. Zum einen ist fraglich, ob durch die Markierungen nicht das Wahlgeheimnis verletzt werden, zum anderen könnte insbesondere das Herz eine unzulässige Gefühlsäußerungen zur Wahl sein.
"Die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken."
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
Im Zweifelsfall hat aber wohl der Wahlleiter das letzte Wort.
Nein, der müsste gültig sein, denn wodurch wird denn das Wahlgeheimnis verletzt? Die Herzchen lassen ja keinen Rückschluss auf eine Person zu.
Und ich habe noch nie gehört, dass man keine Gefühle äußern darf. Dein Link sagt es ja auch ganz klar im ersten Absatz: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Das ist er hier, ich würde ihn werten.
@marquito Wenn die Person ihren eigenen Wahlzettel fotografiert und so veröffentlicht hat (und wo soll der sonst jetzt schon her kommen) kann der Zettel eindeutig zugeordnet werden.
Der wird wohl erst einmal auf den Stapel mit den zweifelhaften kommen und dann kommt's halt auf die Einschätzung des Wahlleiters an.
Das mit den Gefühlen steht so im letzten Absatz.
Ok, durch die Veröffentlichung ist er dann nicht mehr gültig. Das mag sein. Er ist aber nicht zwingend ungültig dadurch, wie er ausgefüllt wurde, was ja durch @nerdherz impliziert wurde.
Dass eine Gefühlsäußerung einen Wahzettel ungültig macht, wage ich dennoch zu bezweifeln. Dazu müsste sich dann eher mal ein Jurist äußern.
Ach du meinst den Teilsatz
"Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl"
Das würde ich eher so interpretieren, als wenn sich jemand negativ über eine Wahl an sich (icht einer Partei oder ähnliches) äußert. Aber wie gesagt, da wäre mal die Ansicht eines Juristen interessant
@marquito @cybso @DerSchulze @nerdherz Der *Wahlvorstand* (Gruppe) entscheidet über Beschlussfälle — nicht der Wahlleiter.
Ob die senkrechten Striche einer Streichung der betreffenden Felder entsprechen, ist zwar naheliegend aber nicht *zweifelsfrei erkennbar* > ungültig.
Die handschriftlichen Beifügung des Parteinamens ist eine *verbale* Äußerung — das Herz vermutlich auch — zusätzlich ohne *räumliche Verbindung* zum Feld eines Wahlvorschlags > ungültig.
Da widerspreche ich mal, denn es ist eine Partei eindeutig angekreuzt und alle anderen durchgestrichen. Es ist ziemlich sicher, was diese wählende Person gerne hätte
@marquito @cybso @DerSchulze @nerdherz „ziemlich sicher“ ≠ zweifelsfrei
Keine einzige Partei ist *durchgestrichen* und ob die Striche durch die Felder einer Streichung oder etwas anderem entsprechen sollen, wissen wir nicht.
Säßen wir zwei im Wahlvorstand (und hätten jeweils gleich viele Beisitzer*innen hinter uns), läge die abschließende Entscheidung bei der vorstehenden Person.
Einfach / eindeutig ist anders.
Als ich noch Wahlhelfer war, wurden in einem ähnlichen Fall so ein Zettel als gültig gewertet (allerdings hatte der keine Herzen). ist aber lange her und war in einem anderen Bundesland
@marquito ohne die zusätzliche AFD und Herzchen Beschriftung hätte ich auch gesagt das der gültig ist, der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Und das ist er.
@nerdherz @marquito @cybso @DerSchulze Ja, schon die senkrechten Streichungen sind äußerst kritisch, wie @midor korrekt schreibt. Der zusätzliche Text und Zeichnung - völlig egal was - macht ihn glasklar ungültig.
"Wähler*innen*wille eindeutig erkennbar" ist ein Kriterium von mehreren, die zu erfüllen sind.
@marquito @cybso @DerSchulze @nerdherz Das stelle ich gar nicht in Frage. Ich lasse dir deine Sicht auf die Gültigkeit, meine ist eine andere. Ich verwehre mich gegen die behauptete Eindeutigkeit.
Dass verschiedene Wahlvorstände bei identischen Beschlussfällen zu verschiedenen Ergebnissen kommen, ist erwartbar, hat jedoch keinen signifikanten Einfluss auf Wahlergebnisse.
Das ist etwas, was ich nicht beurteilen kann. Ich gehe eher davon aus, dass es gültig ist, denn diese Dinge tragen nicht zur "Verwirrung" bei. Wenn die Person zB nur ein Herz bei der AfD und sonst keine Markierung/Linien gemacht hätte, wäre es was anderes. Man hat auch keine Beschimpfungen drauf geschrieben oder ähnliches. Ist vermutlich ein Grenzfall. Es gilt aber im allgemeinen, dass möglichst viele Stimmen zählen sollen und nicht durch "Kniffe" als ungültig anerkannt werden.
@marquito @tessarakt @nerdherz
Weil jemand, der die Person kennt, sie an der Handschrift erkennen könnte.
Und uns wurde als Wahlhelfer beigebracht, dass außer den gewünschten Feldern nichts markiert sein sollte. Alle anderen durchstreichen würde ihn ungültig machen. Zusammen mit der Handschrift könnte man sehr wohl die Person identifizieren. Offensichtlich strammer AfDler.