#autopolizei #autogewalt #keinoffentlichesinteresse #verkehrswende #kinderschutz
Soweit, so richtig. Der §2 Abs. 5 verlangt aber beim Überqueren von Straßen das Absteigen.
"Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen."
So steht es ja auch auf der Autolobby-Seite. Und ich interpretiere das nicht so, dass Kinder, die allein unterwegs sind nicht absteigen müssen.
Moralisch mache ich dem PKW-Lenker dennoch Vorwürfe. §1 Abs. 1
Moralisch Schmoralisch, pff.
StVO §3 (2a) sagt doch ganz klar:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern [..] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Gefährdung ist auszuschließen. Was gibt es da zu moralisieren!
@datenhalde Ja, Du hast recht. Ich wollte mal ausnahmsweise nicht ganz so korinthenkackerisch herüberkommen.
😋 😅