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Der Kreislauf der Unzugänglichkeit, bzw. der Unsichtbarmachung".

▶ Räume sind unzugänglich durch das Fehlen von Vorkehrungen für behinderte Menschen, wie z. B. Aufzügen, Rampen, Beschriftung in Braille, nicht-dimmbarem Licht, ständiger Hintergrundmusik, piepsenden oder lauten Geräten, sowie der Abwesenheit von Rückzugsräumen oder der Möglichkeit Termine online zu buchen.

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▶ Dadurch können Menschen mit sichtbaren und nicht-sichtbaren Behinderungen nicht teilnehmen.
▶ Behinderte Menschen werden in der Öffentlichkeit nicht gesehen.
▶ Das widerum bedeutet, behinderte Menschen werden als Ausnahme/Seltenheit wahrgenommen.
▶ Und darum besteht kein Anlass, sie mit in Betracht zu ziehen.
▶ Wiederhole den Kreislauf.