Schaut mal diese #IFG Anfrage an:

(ich habe die anfrage nicht erstellt, ich teile sie nur)
https://fragdenstaat.de/a/363821

Ausgaben für Lizenzen und Dienste von Microsoft, sowie Datenschutzrechtliche Abwägungen

1. Ausgaben für Microsoft-Lizenzen und -Dienste Ich bitte um eine Aufstellung sämtlicher Ausgaben der Stadtverwaltung Darmstadt für Lizenzen, Abonnements, Wartungsverträge sowie Support- und Dienstleistungsverträge mit der Microsoft Corporation oder deren Vertriebspartnern. Die Aufstellung soll die Haushaltsjahre 2016 bis 2025 umfassen und nach Kalenderjahr aufgeschlüsselt sein. Sofern eine weitere Aufschlüsselung nach Produktkategorie (z. B. Microsoft 365, Windows-Betriebssystem, Azure-Dienste, Exchange/Outlook, SharePoint, Teams, Dynamics, Sicherheitslösungen etc.) ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, bitte ich auch um diese Differenzierung. 2. Datenschutzkonzept zum Einsatz von Microsoft-Produkten Ich bitte um Übersendung des aktuell gültigen Datenschutzkonzepts bzw. der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Microsoft-Produkten in der Stadtverwaltung erstellt wurde. Sollte kein eigenständiges Datenschutzkonzept vorliegen, bitte ich um Mitteilung, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen und Bewertungen zum Einsatz von Microsoft-Produkten dokumentiert sind. 3. Speicherung von Daten in der Microsoft-Cloud Ich bitte um Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang Daten der Stadtverwaltung Darmstadt in Cloud-Diensten von Microsoft (insbesondere Microsoft Azure, Microsoft 365 Cloud, OneDrive, SharePoint Online) gespeichert oder verarbeitet werden. Insbesondere interessiert mich: Welche Kategorien von Daten in der Microsoft-Cloud gespeichert werden (z. B. personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern, interne Verwaltungsdaten, E-Mail-Kommunikation). In welchem Rechenzentrumsstandort bzw. in welcher Region die Daten gespeichert werden (EU/EWR oder Drittstaaten). Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO mit Microsoft abgeschlossen wurde und wenn ja, auch der Inhalt derselben. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten in der Cloud getroffen wurden.

@eichkat3r
Diese Fragen sollten überall gestellt werden!
@eichkat3r Ich könnte das als Drohung für unsere IT nehmen, falls die mir Steine in den Weg legen wollen, weil die machen auch den Großteil von der Stadt-IT.

@eichkat3r Danke für deinen Dienst. Hier auch in Mainz:

https://fragdenstaat.de/a/363994

Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) RLP – Beschaffung Microsoft 365 (Vorlage 1090/2025)

An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrte Damen und Herren, gestützt auf das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG RLP) bitte ich um Zugang zu folgenden Informationen und Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 1090/2025 (behandelt im Werkausschuss vom 20.08.2025) stehen: ​Vergabevermerk: Den vollständigen Vergabevermerk, der die Wahl des Vergabeverfahrens und insbesondere den Verzicht auf eine marktöffnende Ausschreibung zur Beschaffung der IT-Arbeitsplatzsoftware juristisch und technisch begründet. ​Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe): Die der Beschaffung zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Insbesondere bitte ich um Herausgabe der Dokumente, in denen die zu erwartenden Migrationskosten, externen Consultingkosten sowie die Kosten für die später geplante Phase II (SharePoint, Teams, Cloud-Speicher) kalkuliert und dem Haushalt gegenübergestellt wurden. ​Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Die zwingend erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung für die aktuell beschlossene Einführungsphase (Phase I) der Microsoft-Produkte. ​Externe Dienstleister und Schulungskonzepte: Eine vollständige Übersicht aller externen Dienstleister, Beratungsunternehmen sowie Partner für Schulungs-, Change-Management- und Lehrmaterialien, die im Rahmen der Einführung von Microsoft 365 (Phase I und geplante Phase II) bereits beauftragt wurden oder deren Beauftragung projekt- und haushalterisch eingeplant ist. Ich bitte um Nennung der jeweiligen Auftragnehmer sowie der dazugehörigen (geplanten oder bereits abgerufenen) Auftragsvolumina. ​Ich bitte um Übermittlung der Dokumente in elektronischer Form. ​Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Auskünfte nach dem LTranspG RLP sind grundsätzlich gebührenfrei. Sollte die Informationsgewährung in diesem konkreten Fall wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich vorab um Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der Kosten. ​Ich verweise auf die gesetzliche Frist von einem Monat und freue mich auf Ihre Antwort. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen

@Feanox die anfrage ist nicht von mir
@Feanox aber es freut mich zu lesen dass es auch für mainz eine anfrage gibt!