Unerwartetes #Erben kann ganz schön blöd sein - wenn man zum Verstorbenen keinerlei Kontakt hatte, nicht weiß, was er hinterlässt, er knapp 500 km entfernt gewohnt hat und man selbst im #Bürgergeld-bezug ist ...

Und für die #Bestattung muss man auch noch sorgen und zahlen!

@rintho
Ja, mit sowas kann man schnell überfordert sein. Die wenigsten sind da ja Fachleute. Aber man kann das Erbe auch ausschlagen.
@gnaddrig
...und genau da liegt das Hauptproblem: ist außer Schulden etwas da zum Erben und man schlägt das Erbe aus - dann macht man sich der sellbstverschuldeten Bedürftigkeit schuldig und kann den Bürgergeldanspruch verlieren.
Aber man erfährt halt nicht, ob genug Erbmasse da ist ....
Wir haben jetzt wohl noch 5 Wochen Frist, währen d der wir ausschlagen können.
@gnaddrig
und sind Schulden da die das Vermögen des Verstorbenen übersteigen oder halt das Vermögen und die Folgekosten wie Haushaltsauflösung, Miete während der Kündigungsfrist etc. - - dann kann man das mit Bürgergeld halt nicht wuppen ... und das sehen wir im konkreten Fall auch nicht ein!
@rintho
Oh Mann, klingt nicht gut. Wünsche Euch, dass Ihr gut da durchkommt!

@gnaddrig
Zumindest hat man mal wieder was zu tun 🙂

mehrere Tage stundenlang am Telefon, am Briefe und Mail versenden ... und am Recherchieren. Mit dürftiger Ausbeute an Erkenntnis.
Halt! eine Erkenntnis habe ich gewonnen: das Nachlassgericht ist so überhaupt nicht bürgerfreundlich

@gnaddrig
Das "Nicht Bürgerfreundlich" bezieht sich ausdrücklich auf das #Nachlassgericht #Braunschweig - das Nachlassgericht #Neumarkt/Oberpfalz war da anders - da haben wir sehr gut Auskunft bekommen...
Jetzt bräuchte es nur noch ein kompetentes Jobcenter, das Auskünfte gibt, die Realitätskonform sind ... Also mal wieder zum Anwalt ...
@rintho Ich bin kein Anwalt, aber soweit ich das verstehe, solltest du das Erbe zunächst annehmen können. Wenn sich dann herausstellt, dass das Erbe überschuldet ist (mehr Schulden als Vermögen), kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. Dann werden die Schulden nur aus dem Erbe beglichen, und dein privates Vermögen/Einkommen bleibt unangetastet. https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren
Nachlassinsolvenzverfahren – Wikipedia

@mentalshirt

Nachlassinsolvenz oder aucxh eine Nachlassverwaltung wäre schon möglich - - ABER: es geht ja beim Erben nicht nur um die monetäre Frage - es geht ja auch um den ganzen organisatorischen Kram - wie sollen wir das denn aus knapp 500 km E4ntfernung machen? Wohnungsauflösung, Abos kündigen, etc. pp. ?

@mentalshirt

Ach ja: wohlgemerkt ohne die finanziellen Möglichkeiten "mal eben" für 10 Tage da hinzu fahren ...

@rintho Oh. Da ist erstmal Recherche angesagt, ob der Mensch einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen hat, der schon bezahlt ist oder ob genug da sein könnte, um wenigstens die Bestattung zu bezahlen. Ich glaube nicht, daß man ein Erbe völlig ohne vorherige Informationen annehmen oder ablehnen muß.

@atarifrosch
Das war das nächste, was wirklich "lustig" läuft ...

Wir sind ja von der Polizei über den Tod informiert worden - die haben uns auch gleich ein Schreiben der zuständigen Fridhofsverwaltung überbreacht, in dem meiner Frau mitgeteilt wurde, dass sie binnen 5 Tagen (knapp 3 Werktage) die Bestattung beauftragen und dann auch zahlen muss - unter Androhung eines Ordnungsgeldes. Natürlich hätte sie die freie Bestatterwahl und der Bestattungsform

@atarifrosch

Aber - welch Überraschung: der Leichnam war anders als im Schreiben gesagt, bereits von einem Bestatter aus dem Krankenhaus abgeholt worden.
Und es gab wohl nen Vertrag - es sei aber wohl kein Geld geflossen...

Verstehen muss man das nicht!

@rintho Uh, heftig. Also: So schnell muß das sicher nicht gehen. Als mein Ex-Mann gestorben war, versuchte die Gemeinde, mich zu erreichen (angeblich wußten sie nicht, daß wir schon lange geschieden waren), um mir die Bestattung und das Ausräumen seiner Wohnung aufdrücken zu können. Ich klärte das dann durch Übermittlung des Scheidungsurteils.

Zwischen Todestag und Beerdigung lagen in dem Fall mehrere Wochen.

Der Nachweis, ob da Geld geflossen ist, ist jetzt natürlich schwierig. Im ungünstigsten Fall behauptet der Bestatter das halt einfach, um doppelt abzukassieren.

Eventuell mal checken, ob Bestatter das überhaupt machen, also Bestattungsverträge ohne vorherige Zahlung? Ich glaub's nämlich irnkwie nicht so recht.

@atarifrosch

Also diese Frist wurde uns durch die Stadt, in der er verstorben ist, offiziell mitgeteilt - ist aber erstmal vom Tisch - eben wg, dieses Vertrages.

Und dem Bestatter haben wir mitgeteilt, das wir auf Grund seiner Eigenmächtigkeit wohl nen anderen Auftraggeber und Kostenträger gefunden hat und wir "raus" sind ... warten auf Bestätigung ...
Aber anbsonsten können wir beim Sozialträger dort ne Sozialbestattung beantragen.
Aber die grundsätzliche Verpflichtung ist rechtskonform.

@atarifrosch
Beruht auf der Abstammung - völlig unabhängig von Kontakt oder Verhältnis zum Verstorbenen

@rintho Sollte sich von der Verpflichtung zwischen Eheleuten aber nicht unterscheiden. Es wird nicht dringlicher, nur weil ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.

Was noch sein könnte: Anderes Bundesland. Das war in Baden-Württemberg.

@atarifrosch
Ne, diese Bestattungspflicht gilt Bundesweit! Bestätigt von versch. Nachlassgerichten, die wir kontaktiert haben
@rintho OK, gut zu wissen. Dann wird's wohl unterschiedlich umgesetzt.
@atarifrosch
oder es hat sich jemand anderes gefunden, es gab nen Erben oder was auch immer ....
@rintho Im meinem Fall ganz bestimmt nicht. Die Familie war mit seinem Tod nämlich quasi ausgestorben. Ein gemeinsamer Bekannter, der in der Nähe wohnt, hat später das Grab gecheckt: war definitiv eine Sozialbestattung.
@rintho Heftig. All das hab ich damals nicht bekommen, nur die Aufforderung der Gemeinde.
@atarifrosch
Ach so - ich kann es auch kaum glauben, bekomme aber keine Infos - nur das man selbst recherchieren soll - Bank besuchen mit testament (haben wir nicht), in den Unterlagen des Verstorbenen stöbern (wie? das ist über 450 km weit weg - Fahrt, Übernachtung etc. sind von uns nicht leistbar - von der gesundheitlichen Mobilitätseinschränkungen mal ganz abgesehen
@rintho In dem Fall würd ich wohl eher ausschlagen, wenn da nicht abzusehen ist, daß da viel Vermögen rumliegt.
@atarifrosch
Ich habe jetzt dem Jobcenter die Sachlage und unseren Informationsstand mitgeteilt und quasi eine Freigabe zum Ausschlagen angefordert. Oder, falls es das nicht aussprechen will/kann, dann sollen sie uns mitteilen, wie wir so eine Freigabe erreichen können ... Gibt ja die berühmte Informations- und Beratungspflicht lt. SGB 😂