Unerwartetes #Erben kann ganz schön blöd sein - wenn man zum Verstorbenen keinerlei Kontakt hatte, nicht weiß, was er hinterlässt, er knapp 500 km entfernt gewohnt hat und man selbst im #Bürgergeld-bezug ist ...

Und für die #Bestattung muss man auch noch sorgen und zahlen!

@rintho
Ja, mit sowas kann man schnell überfordert sein. Die wenigsten sind da ja Fachleute. Aber man kann das Erbe auch ausschlagen.
@gnaddrig
...und genau da liegt das Hauptproblem: ist außer Schulden etwas da zum Erben und man schlägt das Erbe aus - dann macht man sich der sellbstverschuldeten Bedürftigkeit schuldig und kann den Bürgergeldanspruch verlieren.
Aber man erfährt halt nicht, ob genug Erbmasse da ist ....
Wir haben jetzt wohl noch 5 Wochen Frist, währen d der wir ausschlagen können.
@gnaddrig
und sind Schulden da die das Vermögen des Verstorbenen übersteigen oder halt das Vermögen und die Folgekosten wie Haushaltsauflösung, Miete während der Kündigungsfrist etc. - - dann kann man das mit Bürgergeld halt nicht wuppen ... und das sehen wir im konkreten Fall auch nicht ein!
@rintho
Oh Mann, klingt nicht gut. Wünsche Euch, dass Ihr gut da durchkommt!

@gnaddrig
Zumindest hat man mal wieder was zu tun 🙂

mehrere Tage stundenlang am Telefon, am Briefe und Mail versenden ... und am Recherchieren. Mit dürftiger Ausbeute an Erkenntnis.
Halt! eine Erkenntnis habe ich gewonnen: das Nachlassgericht ist so überhaupt nicht bürgerfreundlich

@gnaddrig
Das "Nicht Bürgerfreundlich" bezieht sich ausdrücklich auf das #Nachlassgericht #Braunschweig - das Nachlassgericht #Neumarkt/Oberpfalz war da anders - da haben wir sehr gut Auskunft bekommen...
Jetzt bräuchte es nur noch ein kompetentes Jobcenter, das Auskünfte gibt, die Realitätskonform sind ... Also mal wieder zum Anwalt ...