Was Reisende in die USA jetzt wissen müssen

Im Dezember haben die USA neue Einreiseregeln auf den Weg gebracht. Die Einspruchsfrist ist inzwischen ausgelaufen. Womit Touristen nun rechnen müssen - gerade was die Social-Media-Aktivitäten anbelangt. Von Jon Mendrala.

➡️ https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-einreise-tourismus-visa-102.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de

#FAQ #USA #Einreisebeschränkungen #VisaUSA #WM

Was Reisende in die USA jetzt wissen müssen

Im Dezember haben die USA neue Einreiseregeln auf den Weg gebracht. Die Einspruchsfrist ist inzwischen ausgelaufen. Womit Touristen nun rechnen müssen - gerade was die Social-Media-Aktivitäten anbelangt.

tagesschau.de
@tagesschau das heisst doch, dass EuropäerInnen schon aus #Datenschutz nicht einreisen dürfen - denn sie ***selbst*** können sich ***strafbar*** machen, wenn sie »Telefonnummern, die sie in den vergangenen 5 Jahren verwendet und E-Mail-Adressen, die sie in den vergangenen 10 Jahren benutzt haben [+] ausführliche Informationen [von] Familienmitglieder [wie] Geburtsdaten, Wohn- und Geburtsorte« weitergeben, ohne ***von allen Betroffenen das Einverständnis vorher eingeholt zu haben***?
🤔

@poldemo @tagesschau @debacle Nein, können sie nicht. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis zur DSGVO

Art. 2 (2) c): https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."

Art. 2 DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, durch die Mitgliedstaaten im … Art. 2 DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich weiterlesen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

@poldemo @tagesschau @debacle

Die amerikanischen Behörden wären allerdings danach verantwortliche Stelle und müssten die Betroffenen gemäß Art. 14 informieren:

https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/

Art. 14 DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; die Kategorien personenbezogener Daten, die … Art. 14 DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden weiterlesen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

@nik @poldemo @debacle
Na ja, die Verordnung "sollte" gelten. Erwägungsgrund 24:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen sollte dieser Verordnung unterliegen [...]
[Es] sollte daran festgemacht werden, ob ihre Internetaktivitäten nachvollzogen werden [...] durch die von einer natürlichen Person ein Profil erstellt wird, das insbesondere die Grundlage für sie betreffende Entscheidungen bildet.

"WTF, who cares?"

@nik @poldemo @tagesschau @debacle ich denke, Artikel 6(1)c ist hier ausschlaggebend.

@claudius @poldemo @tagesschau @debacle

Ich denke nicht. Art. 6 kann gar nicht ausschlaggebend sein, da die DSGVO nicht anwendbar ist. Keiner ihrer Artikel ist ausschlaggebend.

@nik @poldemo @tagesschau @debacle gibt ja nicht nur privat-reisende 🤷

@claudius @poldemo @tagesschau @debacle

Wenn ein Geschäftsreisender die Daten seiner Familienmitglieder aus geschäftlichen Gründen erhoben hätte, wäre das etwas anderes. Dürfte aber in den wenigsten Fällen so sein.

Es ist ja richtig, dass das alles Mist ist. Aber keine Einzelperson macht sich strafbar, diese Annahme ist einfach Quatsch.

@nik @poldemo @tagesschau @debacle ich argumentiere überhaupt nicht, dass sich jemand strafbar macht? Ich hab einen Artikel zitiert, der eine Verarbeitung unter Gesetzesvorgaben explizit ohne weitere Einwilligung erlaubt.

Sorry, „strafbar“ war mein Fehler, richtete sich an mich, nicht an Dich @claudius 😅

@nik @debacle

@poldemo Es geht um die eigenen Telefonnummern und Mailadressen. Nicht um die anderer Personen, die man angerufen oder angeschrieben hat.

Trotzdem eine absurde Idee.

@dieUlli 💡🙈 klar - danke!

@poldemo @tagesschau Nein, strafbar eher nicht. Es ist eher Verrat an den Familienmitgliedern. Aber an sich nicht schlimmer als der Betrieb von WhatsApp ohne Einwilligung aller Kontakte.

Anders sieht es wohl bei Geschäftsreisen aus. Hier würde ich von einer ungenehmigten Datenerhebung durch den Repräsentanten eines Unternehmens ausgehen. Ob hier ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann, wird letztendlich ein Gericht im Einzelfall klären müssen.