Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.
VGH schafft bayernweit Klarheit: Redeverbot für Björn Höcke ist unzulässig
Redeverbot für Björn Höcke ist rechtswidrig

Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Rechtswidrig wie jetzt das BayVGH entschied.

Legal Tribune Online
@lto und das sind so urteile wo es einen echt net mehr wundert wie es damals zu Hitler kommen konnte. Die verantwortlichen von heute machen EXAKT die selben Fehler wie die verantwortlichen von damals.

@unnon89
Das ist ja nicht das Ende dieses Themas. Die Gemeinden haben mit der #BayVGH-Entscheidung nun weitere Anhaltspunkte, auf was es für einen Erfolg in dieser Sache ankommt. #Rechtsstaat ist mühselig...

@lto

@schlackenfuchs @lto und es werden von den Gerichten so hohe und komplett unnötige Vorraussetzungen geschaffen das die Gesetze praktisch unwirksam werden. Ist ja das gleiche mit dem Parteiverbot wo man sich allerlei Vorgaben ausdenkt die im eigentlichen Gesetz so gar nicht vor kommen. Die Gerichte bereiten den Faschismus den Weg.
@unnon89
Kann Deine Auffassung verstehen, aber der richtige Weg wäre m.E. ein Verbotsantrag (#PRÜF) und der Entzug der politischen Grundrechte, s.a. Ronen Steinke, https://bird.makeup/users/ronensteinke/statuses/2022325080286523838. Dann bliebe das nicht an den einzelnen Gemeinden hängen.
@lto
Ronen Steinke

Es ist falsch, der AfD im Wahlkampf Stadthallen zu verweigern, solange sie eine legale Partei ist. Oder auch, sich ein „Redeverbot“ gegen Höcke auszubedingen, wie es der CSU-Bürgermeister in Lindenberg versucht hat. Rechtlich falsch - und politisch. https://www.sueddeutsche.de/meinung/bayern-hoecke-auftritt-hallen-gemeinden-lindenberg-seybothenreuth-kommentar-li.3386924