Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.
VGH schafft bayernweit Klarheit: Redeverbot für Björn Höcke ist unzulässig
VGH schafft bayernweit Klarheit: Redeverbot für Björn Höcke ist unzulässig

