Hej Bubble, könnt ihr uns mit Boosts einmal helfen, dass jemand mit Verfassungsrechthintergrund hier draufschaut? Die Staatskanzlei NRW behauptet allen Ernstes, sie dürfe einseitige Kampagne bei Ratsbürgerentscheiden machen, wenn eine Abstimmung nicht vom Volk beantragt wurde (Link). Wir denken: Grundsatz d Staatsfreiheit und Willensbildung vom Volke aus ist Grundgesetz u gilt auch hier (Screenshot: BVerfG 2 BvE 1/16)
https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/olympia-bewerbung-in-krefeld-daran-gibt-es-kritik_aid-143293345

#fediverse #olympia #nolympia #verfassung #mastodon

@RadiantBlack @lukskrefeld

Frage stellte sich auch in München. Da sah das VG die einseitige Kampagne als zulässig an.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-verwaltungsgericht-ratsentscheid-olympiabewerbung-li.3320677

München: Olympia-Gegner scheitert vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Bürgers gegen die einseitige Werbung für die Olympiabewerbung 2036 abgelehnt. Der Ratsentscheid kann wie geplant durchgeführt werden. Auch weitere Versuche der Gegner scheiterten.

Süddeutsche Zeitung
@Orkan_der_rechtspflege @RadiantBlack ist nicht wirklich vergleichbar: der Eilantrag verfehlte formell sein Ziel (da die Infoblätter schon verschickt waren) und in München hat der Stadtrat schon vor den Bürger*innen klar ja gesagt, in den NRW-Kommunen entscheiden nicht die Räte, sondern machen ihre Zustimmung abhängig vom Bürger*innenvotum (so zumindest bei uns). Auch inhaltlich unterscheiden sich die Kampagnen. In NRW dominiert überall ein übergroßes Ja
@lukskrefeld @RadiantBlack
Habe die Verfahren auch nicht inhaltlich verglichen, sondern nur auf die Entscheidung zum Thema "einseitige Kampagne" hingewiesen.