📌 Videokonferenz-Kostenregelung
Das LAG Nürnberg entschied, dass die 15‑€-Videopauschale dem Nutzer der Technik zugeordnet wird – nicht pauschal bei Klagerücknahme. Die Entscheidung sorgt für mehr Klarheit bei Kostenabrechnungen im Arbeitsrecht. #Arbeitsrecht #Kostenrecht #Gerichtsurteil

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/kosten-fuer-eine-videokonferenz-bei-klageruecknahme-wer-zahlt-die-pauschale/