Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
https://taz.de/!6149880
Grundsatzurteil für den Klimaschutz: Bundesregierung muss das Klimaschutzgesetz nachschärfen

Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

@tazgetroete
ja, da war Habeck, der Beste Kanzler, den wir nie hatten, wohl doch "zu lasch". …

Ach nee, er war ja gar nicht verantwortlich. … Aber wer war bitte nochmal der Kanzler und die Umweltministerin? …

Egal. Die populistische rechte und Öllobby-Hetze (inkl. die der Unionsparteien) muss ein Ende finden.

Lieber Herr Merz, wie wäre es mit einer Entschuldigung?

Ansonsten wünsche ich der @Bundesregierung recht viele Klagen, damit wir endlich wieder in eine rechtsstaatliche, rationale, faktenbasierte und zukunftsorientierte Politik zurückkehren können. …

@tazgetroete Warum ist von dem Urteil bis jetzt nicht auf spiegel.de, sueddeutsche.de, zeit.de oder faz.net zu lesen? (Weitere hab ich nicht durchgescrollt.)