Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.
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Grundsatzurteil für den Klimaschutz: Bundesregierung muss das Klimaschutzgesetz nachschärfen

Das Programm von 2023 reicht nicht, um die Klimaziele zu erreichen, so das Bundesverwaltungsgericht. Und: Umweltverbände haben hier ein Klagerecht.

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@tazgetroete Warum ist von dem Urteil bis jetzt nicht auf spiegel.de, sueddeutsche.de, zeit.de oder faz.net zu lesen? (Weitere hab ich nicht durchgescrollt.)