Ein Urteil wie ein Erdbeben!

Jetzt werden viele Berliner*innen, die sich damit ein fragwürdiges Zubrot verdient haben, sehr blöd aus der Wäsche schauen. Wermutstropfen: Vermieter werden gerade bei günstigen Altverträgen Mieter*innen auf dem Kieker haben.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-untervermietung-gewinn-100.html

BGH-Urteil: Gewinnbringende Untervermietung nicht rechtens

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer das trotzdem tut, riskiert die Kündigung durch den Vermieter.

tagesschau.de
@kunterbuntesneukoelln ein rein kapitalistisches, unwürdiges Urteil
@funbaker Nein, überhaupt nicht. Wer einen günstigen Altvertrag hat, soll durch Untervermietung nicht ein paar hundert Euro pro Monat dazu verdienen dürfen. Punkt. Ich mach Wohnraumberatung. Was da zB bei WGs für ein paar Wochen/Monate an Miete verlangt wird, entsetzt mich jeden Tag.

@kunterbuntesneukoelln mag sein. Ich interpretiere das eher so: Du bist der kleine Mann und hast deswegen nicht das Recht, das kapitalistische Spiel auszutricksen.

Wäre das Urteil auch gekommen, wenn es gegen zb Airbnb gegangen wäre? Und vermutlich gab es ähnliche Prozesse gegen die schon, erfolglos.

@funbaker Ich interpretiere das so: Unsolidarische Bereicherung ist immer schlecht, egal ob es der kleine Fritze macht oder ein reicher Schnösel. Außerdem erfolgen Untervermietung nicht selten an Menschen, die alles Geld zusammenkratzen, um sich das Zimmer leisten zu können. Die auszunehmen, ist nie gut, egal von wer es macht.
@kunterbuntesneukoelln wie gesagt: dieses Urteil ist nicht wegen AirBNB. Bedenke das bevor du eventuell falsche Neutralität riskierst
@funbaker Es geht nicht um AirBnB. Ich hab Untermietverträge von Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografie gesehen, die völlig jenseitig sind. Machen durfte ich nix, die Betroffenen waren froh, überhaupt eine Bleibe gefunden zu haben.
@kunterbuntesneukoelln darum scheint es aber in diesem Fall nicht zu gehen. Nur um einen Vermieter, der nach Rauswurf und Neuvermietung höhere Miete verlangen kann.
@funbaker der "kleine Mann", der überteuert untervermietet, trickst das kapitalistische System NICHT AUS, sondern ist ein ekeliges Kapitalistenschwein, welches sich auf Kosten von Schwächeren bereichert.
@kunterbuntesneukoelln es tut mir leid dass du die weiteren Implikationen nicht sehen kannst. Es ist kein antikapitalistisches Urteil, sonst hätte man das schon längst mit AirBNB und co gemscht

@kunterbuntesneukoelln

Klare Geschäftsgrundlage des #BGH, klare Verhältnisse, was das #Privileg #Eigentum angeht. Es geht ja gar nicht, dass ein Mieter Kapital aus einer Mietwohnung zieht.

#Profit​e stehen nur #Eigentümer​n zu. Wo kämen wir denn hin, wenn die #Klassengesellschaft profitmäßig durchlöchert werden würde!

Keine weiteren Fragen (Aussagen), Euer Ehren.

@bernhard niemand darf moralisch gesehen, andere ausbeuten.

Es echt billig wie hier kleine Männer rumheulen, dass sie nicht so böse sein dürfen wie die großen Kapitalistenschweine.

Untervermietung bleibt legal, es darf nur kein Profit damit erzielt werden.

@kunterbuntesneukoelln

👍 Klaro, stimme ich Dir da inhaltlich schon voll zu.

Mein Eindruck trotzdessen:
Das Urteil ist dennoch klarer Ausdruck einer Klassengesellschaft - auch wenn wir hier mal ausnahmsweise von einem etwas geringeren Druck auf den Mietspiegel ausgehen dürften.