Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein. Wann diese zwei Jahre für neue Glasfaseranschlüsse beginnen, war die Streitfrage am Bundesgerichtshof (BGH). Das verbraucherfreundliche Urteil: sobald man den Vertrag schließt und nicht erst – wie die Deutsche GigaNetz GmbH und einige andere Anbieter meinen – ab dem Tag, an dem der Anschluss bereitgestellt wird.
Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/116098

#Glasfaser #BGH #Urteil #Verbraucherzentrale

@verbraucherzentrale_nrw könnt ihr dazu weiterhelfen? https://troet.cafe/@Thorndall/115860294605310699

Wenn ein Vertrag schon eher beginnt, muss dann nicht auch dafür gezahlt werden? Und wie ist es mit Vergünstigungen zB in den ersten 12 Monaten einen geringeren Beitrag für eine vertraglich vereinbarte Leistung zu zahlen. Rutscht durch das Urteil der Zeitraum da ebenso nach vorn?
#glasfaser #glasfaserausbau

Florian (@[email protected])

@[email protected] Toll, heißt jetzt, dass man schon im Vertrag steckt und zahlt, für eine Leistung, die noch gar nicht erbracht werden KANN, wenn der Anschluss noch nicht fertig ist. Man darf sich also voraussichtlich wieder mit dem Anbieter oder Anwalt streiten, dass man Ohne Leistung auch nichts zu zahlen hat. Bringt dem Verbraucher herzlich nichts.

troet.cafe - Mastodon
@exiltoaster
Nein. Du schließt ja einen Vertrag über einen Anschluss, der dir Internet mit einem bestimmten Datenvolumen, Geschwindigkeit und sonstige Leistungen wie Telefon bereitstellt. Solange du keine Daten am Router hast, erfüllt der Anbieter den Vertrag nicht, du musst nicht zahlen.
@verbraucherzentrale_nrw
Gezahlt werden muss erst, wenn die Leistung auch erbracht wird. Mit den Vergünstigungen müsste man im Einzelfall die konkreten Bedingungen prüfen. Ist nichts geregelt, müsste man davon ausgehen, dass sie sich nicht nach hinten verschieben sondern im Zweifel verloren gehen. Beispiel: Vertragsschluss, die ersten 6 Monate halber Preis, Anschluss ist erst nach 6 Monaten nutzbar = Vergünstigung weg. Dafür kommt man dann aber auch nach 18 Monaten ab Nutzung aus dem Vertrag.
@verbraucherzentrale_nrw Zwischen Vertragsschluss und gelegter Glasfaser können weniger als zwei Jahre liegen? 😝
Ja, solche Fälle soll es geben. 😉
@verbraucherzentrale_nrw Die Telekom scheint das genau beobachtet zu haben und macht daher 2 separate Verträge, einmal für VDSL ab sofort und einen für Glasfaser, für den erstmal nur eine "vorinformation" verschickt wird. Die echte Auftragsbestätigung für den Glasfaservertrag bekommt man erst mit Freischaltung der Leitung, wobei dann die Vertragslaufzeit wieder bei 24 Monaten anfängt. Dann könnte man zwar 14 Tage lang widerrufen, aber woran hängen die 800€ Ausbaukosten...
Die Ausbaukosten dürften nur dann erlassen werden, wenn man dem Glasfasertarif zustimmt. Im Fall eines Widerrufs wird man vermutlich keinen Anschluss bekommen, sodass auch keine 800 Euro Kosten anfallen. Grundsätzlich gilt aber auch § 147 BGB, wonach eine Auftragsbestätigung zeitnah nach der Beauftragung zugehen muss. Details im konkreten Fall können gerne unsere Rechtsfachleute in einer Beratung prüfen. Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/1318
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@verbraucherzentrale_nrw hm, ich habe meinen Vertrag im Februar 2023 abgeschlossen und warte noch immer auf den Anschluss. Kann ich dann sofort kündigen? 🤔 oder bekomme ich ihn jetzt einfach nie? 😟
Wenn es ein Vertrag über einen Glasfaser-Tarif inkl. Anschluss ist, kann er seit Februar 2025 monatlich gekündigt werden. Allerdings wird dann wohl der Anschluss nicht installiert.
@verbraucherzentrale_nrw warum eigentlich 2 Jahre bei Festnetz und 1 Jahr bei Mobilfunk als Maximallaufzeit?