„Pay when paid“ im Glasfaserausbau
Zahlung erst, wenn der Auftraggeber selbst bezahlt wurde?
Werkvertragsrechtlich meist nicht tragfähig.
Fälligkeit richtet sich nach § 641 BGB – nicht nach der Zahlungskette.
Einordnung im Newsletter:
https://mailchi.mp/louven.legal/pay-when-paid




